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Bundesgerichtshof muss entscheiden: Landgericht spricht Impfpass-Fälscher aus Rottweil frei

Von Pascal Tonnemacher

Ein Mann aus Rottweil soll – vor einer entsprechenden Gesetzesänderung – in einer Apotheke in Schömberg einen gefälschten Impfnachweis vorgelegt haben, um ein digitales Impfzertifikat zu bekommen. Ob er sich damit strafbar gemacht hat, wird nun wohl der Bundesgerichtshof entscheiden. Denn nachdem das Landgericht Hechingen den 52-Jährigen freigesprochen hatte, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

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