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Bruderstreit: Urteil ist rechtskräftig

Im Januar verurteilte das Hechinger Landgericht den 53-jährigen Albstädter, der in der Silvesternacht 2014/15 seinen Bruder im Streit erstochen hat und wegen Totschlags angeklagt war, zu vier Jahren Haft mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Ein erster Prozess hatte 2015 mit Freispruch geendet. Staatsanwältin Luther hatte gleich nach dem Urteil gegen den Freispruch Revision eingelegt.