Brandstifter kommen hinter Gitter – Auch der Albstädter „Schlitzohr“-Brand geht auf ihr Konto

Von Frank Rumpel

Mit Schuldsprüchen endete vor dem Landgericht Tübingen ein Prozess gegen zwei 19-Jährige, die auch für den Brand im „Schlitzohr“ in Tailfingen verantwortlich sind.

Brandstifter kommen hinter Gitter – Auch der Albstädter „Schlitzohr“-Brand geht auf ihr Konto

Das abgebrannte und aus Sicherheitsgründen abgesperrte „Schlitzohr“. Der Brandstifter wurde nun verurteilt.

Zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte die 3. Jugendkammer des Landgerichts Tübingen am Mittwoch zwei bereits in Untersuchungshaft sitzende 19-Jährige, die sich für zahlreiche Einbrüche in Schuppen, aber auch Sachbeschädigungen und mehrere Brandstiftungen im Raum Rottenburg und Zollernalbkreis verantworten mussten.

Sachschaden 120.000 Euro

Der aus Rottenburg stammende Hauptangeklagte räumte ein, im September vorigen Jahres die leerstehende Gaststätte „Schlitzohr“ in Albstadt-Tailfingen angezündet zu haben, in die die beiden bereits einige Wochen zuvor eingebrochen waren, aber nichts von Wert gefunden hatten. Allein der Schaden an diesem Gebäude beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 120.000 Euro.

Ausbildung zum Maurer beginnen

Auf sein Konto gehen auch brennende Gartenhäuser unter anderem in Bitz und Jungingen. Er hatte die Taten eingeräumt und wurde nun zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Gefängnis will er eine Ausbildung zum Maurer beginnen. „Sie müssen das als letzte Chance begreifen, das Ruder herumzureißen“, sagte der Vorsitzende Richter Armin Ernst.

Bei über 80 Einbrüchen dabei

Den zweiten, aus Albstadt stammenden Angeklagten, verurteilte die Kammer zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Er war bei den meisten der über 80 Einbrüche mit dabei und hatte sich auch an den Sachbeschädigungen beteiligt. So schlugen die beiden etwa auf einen abgestellten Traktor und eine Mercedes A-Klasse ein.

In Haft Bäckerlehre starten

Das Gericht verurteilte ihn außerdem wegen Beihilfe zu den Brandstiftungen in Albstadt und Jungingen. Er habe zwar selbst wohl nicht mit Hand angelegt, sich aber auch nicht distanziert oder seinen Kompagnon abgehalten. Er will in der Haft eine Bäckerlehre beginnen. Auf beide könnten später noch zivilrechtliche Forderungen zukommen.

Einen der Hehlerei angeklagten 52-Jährigen aus dem Heidenheimer Raum, der den beiden die geklauten Freischneider und Motorsägen abgekauft hatte, verurteilte das Gericht zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro