Albstadt

„Bonbon“ für gebeutelte Gastronomie: Albstadt erlaubt Live-Musik ohne besonderen Anlass

29.05.2020

Von Dagmar Stuhrmann

„Bonbon“ für gebeutelte Gastronomie: Albstadt erlaubt Live-Musik ohne besonderen Anlass

© Dagmar Stuhrmann

Keine einfachen Zeiten für die Gastronomie: Die Albstädter Stadtverwaltung will den Gastwirten durch mehrere Maßnahmen das Leben erleichtern und bekam dafür in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag Beifall von den Stadträten.

Die Stadt Albstadt will Gastwirten das Leben erleichtern: Sie brauchen für Live-Musik im Außenbereich einmal jährlich keinen besonderen Anlass mehr. Beim Gemeinderat stieß diese Regelung auf große Zustimmung. Es handelt sich um einen Probelauf. Nach Ablauf der Freischanksaison im Oktober soll Bilanz gezogen werden und über das weitere Vorgehen diskutiert werden. Außerdem will Albstadt für die Erweiterung von Außenbewirtungsflächen keine Gebühren erheben.

In der Vergangenheit brauchten Albstädter Gastwirte für Musikdarbietungen im Außenbereich jeweils einen besonderen Anlass. Also etwa Veranstaltungen anlässlich Jubiläen oder wenn der Betreiber „größere Veranstaltungen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt“ auf die Beine stellte. In Zeiten von Corona hat die Gastronomie Probleme, auch wenn zwischenzeitlich Lockerungen eingetreten sind und die Zwangsschließung vorbei ist. Die Gaststättenbesucher sind eher zögerlich, dazu kommen Abstands- und Hygienevorschriften, die von den Gaststättenbetreibern umgesetzt und eingehalten werden müssen.

Besonderer Anreiz in besonderer Zeit

In dieser angespannten Situation hat sich die Albstädter Stadtverwaltung entschieden, den Gastronomen in Teilbereichen Erleichterungen zu verschaffen, ihnen einen „besonderen Anreiz in dieser besonderen Zeit“ zu bieten. Im Zuge eines Probelaufs in der aktuellen Freischanksaison – die von April bis Oktober 2020 dauert – dürfen die Gastwirte ihre Gäste einmal mit Live-Musik unter freiem Himmel erfreuen, ohne dass es dafür einen besonderen Anlass geben muss. Ohne große förmliche Antragstellung: Die Absicht, eine solche Musikdarbietung anzubieten, müsse vom Gaststättenbetreiber bei der Gaststättenbehörde lediglich vorher angezeigt werden.

Reine Beschallung wird weiterhin abgelehnt

Dabei ist auch der Lärmschutz ein Thema. „Die reine Beschallung der Gäste aus Lautsprechern würden wir weiterhin konsequent ablehnen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage für die jüngste Gemeinderatssitzung, „da dies aus unserer Sicht keinen Mehrwert für die Gäste und Bevölkerung darstellt.“ Die maximale Dauer inklusive Zugaben der Musik im Außenbereich soll bis 22 Uhr gestattet werden. Damit sollen die Interessen direkter Anwohner gewahrt werden.

Im Oktober wird ein Fazit gezogen

Zusätzlich zur Live-Musik ohne besonderen Anlass soll auch weiterhin das Recht auf eine Musikdarbietung mit besonderem Anlass bestehen bleiben. Das Ganze ist als Testlauf gedacht. „Nach Ablauf der Freischanksaison 2020 wird die Verwaltung dem Gemeinderat über die gemachten Erfahrungen berichten und einen Vorschlag für eine dauerhafte Genehmigungspraxis unterbreiten“, heißt es in der Sitzungsvorlage weiter.

Keine Gebühren für Flächenerweiterung

Das musikalische „Bonbon“ ist die eine Sache – die Stadtverwaltung unterstützt die heimische Gastronomie außerdem durch eine zweite Maßnahme: Laut OB Klaus Konzelmann, der dies am Donnerstag im Gemeinderat bekanntgab, werden von den Gaststättenbetreibern keine Gebühren für die Erweiterung ihrer Außenbewirtungsflächen erhoben. Die Belange der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ würden berücksichtigt. Bereits bezahlte Gebühren für Bereiche, die nicht genutzt werden konnten, sollen zurückerstattet oder reduziert werden.

Beifall vom Gemeinderat für die Verwaltung

Dafür gab‘s Beifall vom Gremium. Der Gemeinderat nahm die Neuregelung für Musik im Außenbereich am Donnerstag mit großer Zustimmung zur Kenntnis. Ein Beschluss war nicht nötig. „Auf dem richtigen Weg“, sieht Daniela Steinhart-Schwab (CDU) die Stadtverwaltung mit dieser Maßnahme, durch die die Weichen für ein attraktives Albstadt für alle gestellt würden. Die momentane Situation stelle die Gastronomie vor existenzielle finanzielle Herausforderungen.

Gastronomie braucht Unterstützung

Die Gastronomie brauche Unterstützung, meinte auch Manuela Heider (Freie Wähler). Sie begrüße diese Maßnahme, da viele Albstädter derzeit mehr Zeit zu Hause und in Albstadt verbringen als dies vielleicht vor Corona der Fall war.

Auch bei Martin Braun (WSA) stieß die Idee auf Zustimmung. Ebenso bei Philipp Kalenbach (FDP), der sich davon eine belebtere Innenstadt verspricht, bei Marianne Roth (SPD), die die Regelung als „tolle Idee“ bezeichnete, und bei Susanne Feil (Grüne), die sich über den Anreiz freute.

Ausschank bis 23 Uhr

Ulrich Deufel (FDP) hätte sich gewünscht, dass die Musikdarbietungen nicht um 22 Uhr enden müssten, sondern sich in einem Zeitraum zwischen 19 und 23 Uhr abspielen dürften. Diese Überlegung habe man intern auch angestellt, entgegnete Erster Bürgermeister Steve Mall. Allerdings sei dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Der Ausschank könne bis 23 Uhr erfolgen, „allerdings ohne Musik“. Durch die vom Gemeinderat der Stadt Albstadt im Sommer 2018 beschlossene Rechtsverordnung ist die Sperrzeit für die Außenbewirtung im Stadtgebiet Albstadts auf 23 Uhr festgesetzt worden.

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