Blitzer-Fotos aus dem Traffistar S350 in Albstadt können wieder geahndet werden

Von Pressemitteilung

Das Blitzerurteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs hat keine unmittelbare Geltung für das Land Baden-Württemberg. Das teilt das Verkehrsministerium mit. Laufende Bußgeldverfahren von Temposündern in Albstadt, deren Blitzerfotos aus dem Traffistar S350 zuletzt vorerst folgenlos waren, seien von der Entscheidung im Saarland deshalb nicht betroffen.

Blitzer-Fotos aus dem Traffistar S350 in Albstadt können wieder geahndet werden

Die Daten und Blitzerfotos aus dem Traffistar S350, der auch in Albstadt eingesetzt wurde, bleiben nach Aussagen des Verkehrsministeriums verwertbar.

Am Montag hat das Verkehrsministerium die Bußgeldbehörden im Land informiert, dass das sogenannte Blitzerurteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5. Juli 2019 keine unmittelbare Geltung für das Land Baden-Württemberg entfalte.

Laufende Bußgeldverfahren – auch in Albstadt, wo teilweise mit dem Jenoptik Traffistar S350 geblitzt wird – seien von dieser Entscheidung aus dem Saarland demnach nicht betroffen. Das Geschwindigkeitsmessgerät könne daher laut Verkehrsministerium weiterhin zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden.

Stadt hatte vorerst keine Bußgeldbescheide verschickt

Die Stadt Albstadt hatte nach Bekanntwerden des Urteils Mitte Juli angekündigt, bis zur erfolgten rechtlichen Überprüfung durch das Verkehrsministerium keine Verwarnungen und keine Bußgeldbescheide verschicken zu wollen.

Diese nun abgeschlossene Überprüfung hat zur Folge, dass die Behörde – sobald die offizielle Mitteilung über das Regierungspräsidium bei der Albstädter Bußgeldbehörde angekommen ist – Verstöße verfolgt und wieder Verwarnungen und Bußgeldbescheide verschickt.

Dies gelte auch rückwirkend für den Zeitraum seit Bekanntwerden des Urteils am 5. Juli, bestätigt die Stadtverwaltung auf Anfrage. Die Verfahren werden demnach nicht eingestellt.

Saarlands oberstes Gericht hält Messerergebnis für unverwertbar

„Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messwagen erfolgen in Albstadt mit diesem System; ebenso ist das System in der angemieteten semistationären Anlage, dem Anhänger, eingesetzt“, erklärte der damalige Pressesprecher Michael Röck Mitte Juli.

Das oberste Gericht des Saarlandes hatte eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, weil es das Messergebnis des Messgerätes Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik für unverwertbar gehalten hat.

Zur Begründung führte das Gericht die unterbliebene Speicherung von Rohmessdaten an, die den Betroffenen in seinem Grundrecht auf effektive Verteidigung verletze.

Korrektheit der Messungen sei nicht beanstandet worden

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg betonte in der Pressemitteilung darüber hinaus, dass der Saarländische Verfassungsgerichtshof nicht die Korrektheit der Messung an sich beanstandet habe. Das Messgerät Traffistar S350 ist durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen und die mit ihm vorgenommenen Messungen sind das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens.

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte – auch in Baden-Württemberg - sei in Bezug auf die Speicherung der Rohmessdaten vielfach zu einem anderen Ergebnis als der Saarländische Verfassungsgerichtshof gekommen.

Baden-Württemberg widerspricht der Auffassung der saarländischen Justiz

Nach Auffassung der saarländischen Justiz sind die Temposünder-Fotos nämlich in Bußgeldverfahren nicht verwertbar, da es nicht alle Messdaten speichere und damit keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses möglich sei. Betroffene müssten die Chance haben, die „Validität“ der standardisierten Messung zu prüfen.

Weiter führt das Verkehrsministerium aus: Für die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg seien die Entscheidungen der obersten Gerichte des Landes bis hin zum Verfassungsgerichtshof sowie diejenigen der Bundesgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht maßgeblich. Es bestehe für die Bußgeldbehörden des Landes kein Anlass, von der bisherigen Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung abzuweichen.

Demzufolge könnten die etwa 160 in ganz Baden-Württemberg eingesetzten Geräte auch weiterhin betrieben werden. Darunter eben auch die Blitzer in Albstadt.