Bitz

Bitz erhöht die Hundesteuer: Keine Kampf- oder Zwingerhunde in der Gemeinde gemeldet

22.10.2020

Bitz erhöht die Hundesteuer: Keine Kampf- oder Zwingerhunde in der Gemeinde gemeldet

© Thorben Wengert/pixelio

84 Euro Steuern im Jahr kostet in Bitz der erste Hund. Bei jedem weiteren wird der doppelte Betrag fällig. (Symbolfoto)

Nach zehn Jahren hat der Bitzer Gemeinderat mit mehrheitlichem Votum den Steuersatz für Hunde aktualisiert.

Die Hundesteuer ist Gemeindesache und wird von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt. In Bitz sind 280 Hundehalter mit 310 Hunden registriert.

Am Dienstag hat der Gemeinderat in seiner Sitzung mehrheitlich eine Aktualisierung des Steuersatzes beschlossen. Die letzte Erhöhung der Hundesteuer erfolgte am 1. Januar 2010. Seither betrug die gemeindliche Pflichtsteuer für den Ersthund in Bitz 72 Euro und für jeden weiteren Hund 144 Euro.

Keine Zwingerhunde gemeldet

Für den neuen Steuersatz orientierte sich die Gemeindeverwaltung an den umliegenden Gemeinden (Albstadt 85 Euro, Balingen 108 Euro, Burladingen und Schömberg 96 Euro, Winterlingen ab 2021 insgesamt 84 Euro, Obernheim 72 Euro)

Ab 1. Januar 2021 müssen Hundehalter in Bitz 84 Euro für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund 168 Euro bezahlen. Werden Kampfhunde oder Zwingerhunde (registrierte Zuchthunde) gehalten, werden 1200 Euro für jeden Hund fällig.

Diskussionen um die hohe Kampfhundesteuer wie in Winterlingen (1500 Euro) gab es keine. Der Grund dafür ist ganz einfach: In Bitz sind weder Kampfhunde noch gefährliche Zwingerhunde registriert.

Steuerfreie Vierbeiner

Einige Hunde sind steuerfrei. Dazu zählen entsprechend der neuen Bitzer Satzung auch Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, wenn nachgewiesen wird, dass die Hunde dazu geeignet sind.

Die Hundesteuer macht rund 24.500 Euro am jährlichen Steueraufkommen der Gemeinde aus. Durch die Erhöhung werden voraussichtlich pro Jahr 4000 Euro mehr in die Bitzer Gemeindekasse fließen.

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