Bisinger Unternehmer räumt vor Gericht 46 Vorwürfe rund um die Insolvenzen seiner Firmen ein

Von Pascal Tonnemacher

Ein Unternehmer aus Bisingen soll sich im Rahmen der Insolvenz von sieben seiner Unternehmen in der Telekommunikations- und der Immobilienbranche strafbar gemacht haben. Der Angeklagte gestand bei Prozessbeginn in Hechingen alle 46 Vorwürfe.

Bisinger Unternehmer räumt vor Gericht 46 Vorwürfe rund um die Insolvenzen seiner Firmen ein

Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Hechingen: Hier wird der Fall um den Bisinger Unternehmer verhandelt (Symbolfoto).

Sieben Mal die Insolvenz seiner Firmen zu spät gemeldet, sechzehnfacher vorsätzlicher Bankrott, mehrere Konten verschwiegen, Geld beiseite geschafft und mit Kryptowährungen verzockt, 23 Mal Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten nicht bezahlt: Diese – unvollständige – Liste der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hechingen gegen einen Unternehmer aus Bisingen ist lang – und entspricht offenbar vollständig der Wahrheit.

Angeklagter räumt lange Liste an Vorwürfen ein

Denn der 40-jährige Angeklagte räumte zu Prozessbeginn am Freitagmorgen alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Sein Verteidiger Fritz Westphal verlas im Sitzungssaal des Amtsgerichts Hechingen eine entsprechende Erklärung.

Darin betont der Angeklagte, dass er sich als Geschäftsführer der Firmen nie persönliche Vorteile erwirtschaftet habe, also keine Rücklagen gebildet oder Vermögen geschaffen habe. Zudem habe er auch nie aufwändig gelebt.

Insolvenzen zu spät gemeldet

Den Sachverhalt, der größtenteils in den Jahren 2016 bis 2018 spielt, räumt er vollumfänglich ein, heißt es in der Erklärung. So hat er laut Staatsanwaltschaft bei sieben seiner Unternehmen die Insolvenz „bewusst pflichtwidrig“ verschleppt, also zu spät gemeldet.

Im Rahmen dieser Insolvenzen hat er sich laut Staatsanwaltschaft jahrelang und zigfach strafbar gemacht. Und das oftmals auf dieselbe Art und Weise. In mehreren Fällen habe er es beispielsweise versäumt, rechtzeitig einen Jahresabschluss, also die Bilanz des Vermögens, aufzustellen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, heißt es in der Anklage.

Mit Kredit Geld beiseite geschafft

Einer seiner Firmen, die unter anderem in der Telekommunikations- aber auch in der Immobilienbranche tätig waren, habe er beispielsweise einen Kredit von 450.000 Euro gewährt.

Und das, obwohl er, als Geschäftsführer, gewusst haben soll, dass dieses Unternehmen schon zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig war. Mit den Rückzahlungen schaffte er offenbar mehrmals fünfstellige Beträge vom Firmen- auf sein Privatkonto, ist die Staatsanwaltschaft sicher. Erst danach meldete er die Insolvenz der Firma an, sagt die Staatsanwaltschaft.

Kein Anspruch auf die Zahlungen

Mit den Rückzahlungen schaffte er offenbar mehrmals fünfstellige Beträge vom Firmen- auf das Privatkonto, ist die Staatsanwaltschaft sicher. Erst danach meldete er Insolvenz an.

Dazu kommt: Einen Anspruch auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens wie dieses seien ohnehin nachrangig zu behandeln. Das habe er gewusst. Zudem gebe es keine vertragliche Grundlage für eine von der Firma an ihn gezahlte Bereitstellungsgebühr von 3 Prozent. Ihm sei außerdem bewusst gewesen, dass er damit die Firma noch tiefer in die ohnehin bestehende Krise stürze.

In einem weiteren Fall meldete er, statt wie vorgeschrieben nach spätestens drei Wochen, erst nach über fünf Monaten die Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz seines Unternehmens.

20.000 Euro mit Kryptowährungen verzockt

In der Zwischenzeit soll er in zwei Raten insgesamt 20.000 Euro vom Geschäfts- auf sein Privatkonto überwiesen haben, um diese in Spekulationsgeschäfte mit Kryptowährungen zu investieren – mit hohem Verlustrisiko, wie die Staatsanwaltschaft sagt.

Das widerspricht laut Anklage den „Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft“. Er verlor das Geld dann dabei laut Anklage auch tatsächlich.

Konten bewusst verschwiegen

In anderen Fällen verschwieg er einem Gerichtsvollzieher in eidesstattlichen Versicherungen mehrere, auch ausländische, Bankkonten seiner Firma, auf denen niedrige Geldbeträge zur Verfügung standen.

Zudem sei eines der Konten nur zum Schein unter seinem Namen eröffnet worden, sagt die Staatsanwaltschaft. Darüber seien folglich mehrere Wochen und Monate lang vier- bis fünfstellige Geldbeträge transferiert worden. Laut Staatsanwaltschaft wollte er so die Konten dem Zugriff der Gläubiger entziehen.

Beiträge für seine Angestellten nicht bezahlt

Ein weiterer Punkt und die Hälfte der ihm vorgeworfenen Handlungen: Er habe die Beiträge zur Sozialversicherung seiner in mehreren Firmen Angestellten insgesamt 23 Mal nicht bezahlt, obwohl ihm das „bei pflichtgemäßer Zurückstellung anderer Zahlungen“ möglich gewesen wäre. Dabei handelte es sich jeweils um dreistellige oder vierstellige Beträge.

So geht es weiter

Das Strafmaß bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Die Verhandlung wird am 23. September um 9 Uhr fortgesetzt. Zeugen werden nicht gehört, lediglich Ermittlungs- und Prüfberichte sollen verlesen werden. Für diesen Tag sind auch die Plädoyers beider Parteien geplant.