Balingen

Bildung im Zollernalbkreis: Dr. Roland Plehn ist neuer Geschäftsführender Schulleiter

10.08.2020

von Pressemitteilung

Bildung im Zollernalbkreis: Dr. Roland Plehn ist neuer Geschäftsführender Schulleiter

© Landratsamt

Landrat Günther-Martin Pauli (rechts) stattete Dr. Roland Plehn einen Begrüßungsbesuch ab.

Seit dem 1. August 2020 ist Dr. Roland Plehn Geschäftsführender Schulleiter der Schulen in Trägerschaft des Zollernalbkreises. Er tritt die Nachfolge von Eugen Straubinger an, der als Schulleiter des Gewerblichen Schulzentrums in Balingen mit Ablauf des vergangenen Schuljahres in den Ruhestand verabschiedet wurde.

„Dr. Roland Plehn begleitet seit Jahren aktiv die Weiterentwicklungen unserer Beruflichen Schulen und bringt umfangreiche Erfahrungen für diese anstehende, verantwortungsvolle Aufgabe mit“, so Landrat Günther-Martin Pauli bei seinem Begrüßungsbesuch.

Bei Dr. Plehn laufen die organisatorischen Fäden zusammen

Als Geschäftsführender Schulleiter wird Dr. Plehn zukünftig alle schulischen Angelegenheiten regeln, die eine einheitliche Behandlung bei örtlichen Schulangelegenheiten erfordern.

Außerdem nimmt er Koordinierungsaufgaben, wie zum Beispiel die Einberufung zur Schulleiterdienstbesprechung, wahr.

Seit 2015 ist Dr. Roland Plehn Schulleiter der Kaufmännischen Schule in Hechingen. Nach der Schulfusion der beiden beruflichen Schulen wurde er im Schuljahr 2019/2020 Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums in Hechingen.

Schulleiter ist promovierter Pharmazeut

Bevor Dr. Plehn in den Schuldienst wechselte, studierte er Pharmazie und promovierte. Ab 1999 war er stellvertretender Schulleiter an der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule Horb, bis er 2003 deren Leitung übernahm.

Von 2010 bis 2015 arbeitete Plehn als Referatsleiter beim Regierungspräsidium Stuttgart in der Abteilung Schule und Bildung.

Überwachung der Berufsschulpflicht

Zu den Aufgaben des Geschäftsführenden Schulleiters zählt unter anderem die Überwachung der Berufsschulpflicht im Zollernalbkreis.

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach §§ 72 und 78 Schulgesetz Baden-Württemberg berufsschulpflichtig.

Die Berufsschulpflicht wird mit dem Besuch einer Beruflichen Schule erfüllt – dabei ist es egal, ob eine Ausbildung absolviert wird oder eine andere Schulart an einer Beruflichen Schule besucht wird.

Eine Befreiung der Berufsschulpflicht gibt es auf Antrag beim Geschäftsführenden Schulleiter (gsl@zsd-zak.de) – beispielsweise für ein Freiwilliges Soziales Jahr, den Wehrdienst oder den Bundesfreiwilligendienst (siehe § 80 Schulgesetz Baden-Württemberg).

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