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"Bewährung wäre eine Belohnung für die Tat"

Von Rosalinde Conzelmann

Weder den Gesinnungswandel noch die Behauptung, dass nicht er zugeschlagen hat, glaubte gestern die 1. Große Jugendkammer dem Angeklagten, einem 19-Jährigen. Das Gericht hat die Berufung verworfen, der Schläger muss jetzt ins Gefängnis.

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