"Bewährung wäre eine Belohnung für die Tat"
Weder den Gesinnungswandel noch die Behauptung, dass nicht er zugeschlagen hat, glaubte gestern die 1. Große Jugendkammer dem Angeklagten, einem 19-Jährigen. Das Gericht hat die Berufung verworfen, der Schläger muss jetzt ins Gefängnis.
Damit Sie den Artikel vollständig lesen können, benötigen Sie ein Online-Abonnement.