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Beschwerden über Häufchen häufen sich

Von Holger Much

Immer öfter beschweren sich Albstädter Bürger darüber, dass Hundehalter nicht hinter ihren Lieblingen sauber machen.

Hunde müssen an die Leine: Das gilt auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet.

Das Verwarnungsgeld im Falle einer Ordnungswidrigkeitsanzeige, wenn Herrchen seinen Hund die Notdurft in Grün- und Erholungsanlagen oder auf Gehwegen verrichten lässt, beträgt 35 Euro. Recht viel Geld für ein ordnungswidriges Häufchen, sollte man meinen.

Die meisten Hundehalter kümmern sich selbstverständlich um die Hinterlassenschaften von Fiffi und sind stets mit Tütchen unterwegs. Dennoch kümmert es andere wenig. So sind in den vergangenen Wochen bei der Stadtverwaltung wieder vermehrt Beschwerden über das Verhalten von Hundehaltern eingegangen. Das nimmt das Amt für öffentliche Ordnung zum Anlass, erneut auf die einschlägigen Bestimmungen der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Albstadt in Bezug auf eine ordentliche Hundehaltung hinweisen.

Allein das Ausführen von Hunden unterliegt Regelungen: Nicht zuletzt zum Schutze der Kinder und der älteren Mitbürger dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet nicht frei umherlaufen. Außerorts ist das Gassigehen ohne Leine grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die begleitende Person jederzeit in der Lage sein, durch Zuruf auf das Tier einzuwirken. In Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen. Das Gleiche gilt bei Veranstaltungen oder Versammlungen, wenn viele Leute anwesend sind.

Auf Spiel- und Sportplätze dürfen Hunde laut Umweltschutzverordnung gar nicht. Auch angeleinte Hunde sind auf Sport-, Schul- und Kinderspielplätze aus überwiegend hygienischen Gründen verboten. Und dann ist da natürlich das leidige Thema des Hundekotes. Der Besitzer eines Hundes oder der, der mit ihm Gassi geht, hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.

Sollte dies trotzdem vorkommen, so ist der Hundekot zu beseitigen. Es empfiehlt sich also, entsprechende Hilfsmittel wie Tüten und kleine Schaufel mitzunehmen. Hundekottüten können kostenlos bei der Stadtverwaltung, dem Bürgerbüro oder bei den Ortsämtern abgeholt werden.