Benzinattacke auf Wirt in Hechingen: fünf Jahre Haft für 60-Jährigen wegen Mordversuchs

Von Hardy Kromer

Die Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat einen 60-Jährigen zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Benzinattacke auf einen Gastwirt wertete das Gericht als versuchten Mord und versuchte schwere Brandstiftung.

Benzinattacke auf Wirt in Hechingen: fünf Jahre Haft für 60-Jährigen wegen Mordversuchs

Das Landgerichtsgebäude in Hechingen (Symbolfoto).

Fünf Jahre und vier Monate Haft: So lautete das Urteil der Großen Strafkammer am Landgericht Hechingen, das der Vorsitzende Richter Dr. Hannes Breucker am Montag zur Mittagsstunde verkündete.

Die Benzinattacke des Angeklagten, eines 60-jährigen Spätaussiedlers, auf einen Gastwirt am Hechinger Schloßberg wertete die Kammer als versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung. Genau so hatte es auch Staatsanwältin Andrea Keller von der Anklage bis zum Schlussplädoyer gesehen.

Richter sind von Mordabsicht überzeugt

Richter Breucker sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 2. Februar, einem Sonntagnachmittag, „voller Wut, Ärger und Alkohol“ nach Hause gegangen sei, weil der Wirt der Kneipe am Schloßberg ihm wegen Trunkenheit den Zutritt verwehrt hatte.

„Sie haben beschlossen, sich zu rächen“, sagte der Richter zum Angeklagten. Eigens habe der Deutschrusse eine Benzinflasche abgefüllt und ein Feuerzeug mitgenommen, das Benzin in der Kneipe versprüht – auch in Richtung Wirt – „und Sie wollten das Benzin anzünden!“

Alkohol im Blut verhindert höhere Strafe

„Gottseidank“, so Breucker, sei ihm das nicht gelungen, weil er vom Wirt und zwei Gästen rechtzeitig gehindert worden sei. „Sonst wäre Schreckliches passiert. Aber das war Ihnen in Ihrem Ärger völlig egal.“

Die Tatsache, dass trotz der bösen Absicht niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist, half dem Angeklagten beim Strafmaß ebenso wie seine gutachterlich attestierte „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“, weil er beim Zündelversuch irgendwas zwischen 2,5 und 3,5 Promille Alkohol im Blut hatte.

Vorwegvollzug dann Therapie

Entgegen kam das Gericht dem Angeklagten insoweit, als dieser nach den bereits verbüßten sechseinhalb Monaten Untersuchungshaft nur noch acht Monate als „Vorwegvollzug“ definitiv hinter Gittern bleiben muss.

Dann wird er für eine Alkohol-Therapie in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Wenn der Mann die Therapie erfolgreich hinter sich bringt, erhält er anschließend die Chance auf Freiheit auf Bewährung.

Revision ist noch möglich

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidigung, die einen Tötungsvorsatz verneint und lediglich zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte, hat eine Woche lang Zeit, Revision zu beantragen.

Das forderten Landsleute des Verurteilten aus dem Zuschauerraum lautstark – und erhielten vom Richter die Warnung, sie würden im Wiederholungsfall des Saales verwiesen.