Hechingen

Benzin in Kneipe und auf Wirt gespritzt: Anklage gegen 60-Jährigen wegen versuchten Mordes

11.05.2020

von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Benzin in Kneipe und auf Wirt gespritzt: Anklage gegen 60-Jährigen wegen versuchten Mordes

© Pascal Tonnemacher

Das Landgericht Hechingen beschäftigt sich nun mit der Anklage der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto).

Ein angetrunkener 60-Jähriger soll im Februar in einer Hechinger Gaststätte Benzin versprüht haben, auch auf den Wirt. Außerdem soll er versucht haben, diesen anzuzünden. Nun hat die Staatsanwaltschaft wegen eines versuchten Tötungsdeliktes Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft hat einer Pressemitteilung zufolge gegen einen 60-Jährigen Anklage wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung erhoben.

Am 2. Februar dieses Jahres (wir berichteten) soll der Angeschuldigte in angetrunkenem Zustand in den Mittagsstunden in einer Hechinger Gaststätte aus einer Plastikbierflasche, in deren Deckel ein Loch geschnitzt war, Benzin sowohl auf den Boden und die überwiegend hölzerne Einrichtung als auch gezielt auf den ihm gegenüberstehenden Wirt versprüht haben. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hechingen in einer Pressemitteilung mit.

Angeschuldigter konnte Feuer nicht entzünden

Bevor der Angeschuldigte das mitgeführte Feuerzeug entzünden habe können, soll er von dem Wirt unter Mithilfe von Gästen aus der Gaststätte befördert worden sein, wobei er die Flasche verloren haben soll, heißt es darin weiter.

Vor der Tür soll er erneut angesetzt haben, die Kleidung des in Schlagdistanz stehenden Wirtes mit dem Feuerzeug anzuzünden, der sich unterdessen in die Gaststätte zurückziehen habe können.

Wirt weigerte sich Alkohol auszuschenken

Der Angeschuldigte soll sich sodann nach Hause aufgemacht haben, wo er noch am selben Tag festgenommen wurde. Er befindet sich seit dem 3. Februar in Untersuchungshaft.

Anlass zu der Tat soll den Ermittlungen zufolge die – am Vormittag desselben Tages ausgesprochene – Weigerung des Wirtes gegeben haben, dem angeblich erkennbar alkoholisierten Mann Alkohol auszuschenken.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen eines versuchten Tötungsdelikts Anklage zum Schwurgericht des Landgerichtes Hechingen erhoben.

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