Balinger Umweltzone löst sich in Luft auf: Die Anordnung wird zum 1. November aufgehoben

Von Nicole Leukhardt

Die Balinger Umweltzone fällt zum 1. November. Das teilt das Regierungspräsidium Tübingen in einer Presseerklärung mit. Auch die Tempo-30-Regelung in Endingen könnte aufgehoben werden, daran möchte die Stadt Balingen jedoch festhalten.

Balinger Umweltzone löst sich in Luft auf: Die Anordnung wird zum 1. November aufgehoben

Die Schilder können zum 1. November wieder eingemottet werden: Die Balinger Umweltzone wird aufgehoben.

Das Regierungspräsidium Tübingen schreibt den Luftreinhalteplan Balingen fort und hebt die Umweltzone auf. „Selbst bei konservativer Betrachtung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel weiterhin sicher eingehalten.“, heißt es in der Pressemitteilung vom Donnerstagvormittag.

„Die durch das Land und die Stadt ergriffenen Maßnahmen sind erfolgreich. Die Luftqualität hat sich in Balingen erheblich verbessert.“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Zum 17. August legt das Regierungspräsidium den Planentwurf vor und lädt Bürgerinnen und Bürger ein, sich zu beteiligen.

Die Luft ist sauberer

In Balingen wurde im Jahr 2013 eine Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahresmittel gemessen, weshalb 2016 ein Luftreinhalteplan aufgestellt wurde. Die wirksamen Luftreinhalteplanmaßnahmen zeigten ihren Erfolg. Seit 2017 wird der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel unterschritten: 2017 betrug der Jahresmittelwert 34 Mikrogramm pro Kubikmeter, 2018 waren es 31 und im Jahr 2019 nur noch 28.

Tempo 30 könnte aufgehoben werden ...

Deswegen wird die Umweltzone nun zum 1. November 2020 aufgehoben. Die Fachleute vom Regierungspräsidium sind auch der Meinung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 in Endingen aufgehoben werden könnte.

... soll aber bestehen bleiben

Doch daran möchte die Balinger Stadtverwaltung nicht rütteln: „Aus Lärmschutzgründen plant die Stadt Balingen aktuell, die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in Endingen beizubehalten“, heißt es in der Pressemitteilung.

Auch die beiden Maßnahmen der Stadt Balingen, die unabhängig von dem Luftreinhalteplan ergriffen wurden, nämlich die Linksabbiegespur auf der B 27 Ortsdurchfahrt Endingen in Fahrtrichtung Rottweil vor der Abzweigung zur Lehrstraße und der Kreisverkehrsplatz an der Wilhelmstraße / Am Spitaltörle, bleiben bestehen. „Die Einführung einer dauerhaften Tempobeschränkung auf 30 Stundenkilometer in der Ortsdurchfahrt Endingen, die Einrichtung einer Linksabbiegespur in Richtung Lehrstraße und Roßwangen sowie eine allgemeine Verbesserung der Fahrzeugflotte führt nach unserer Einschätzung zu der Reduzierung der Schadstoffbelastung in Endingen“, sagt Balingens Rathaussprecher Jürgen Luppold auf ZAK-Nachfrage.

Gutachter fürchtet keinen großen Anstieg

Die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht. Dazu wurden konservative Annahmen getroffen. Den Berechnungen zufolge steigt die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen durch die Aufhebung der Umweltzone im Bereich der Schömberger Straße im schlechtesten Fall um maximal 10 Prozent im Jahresmittel 2020 an. Auch unter Berücksichtigung von wetterbedingten Schwankungen wird der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel in Balingen weiterhin sicher eingehalten.

Öffentlichkeit ist gefragt

Bevor die Aufhebung der Maßnahmen verbindlich festgesetzt wird, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu beteiligen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Planentwurf vom 17. August bis einschließlich 17. September zu den Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20 in Tübingen, 2. OG, Zimmer S 202, aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Auch bei der Stadtverwaltung Balingen kann der Plan im Eingangsbereich des Rathauses eingesehen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab dem 17. August den Planentwurf online auf rp.baden-wuerttemberg.de einzusehen. Bis einschließlich 2. Oktober können Einwendungen und Anregungen schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen oder per Mail an Luftreinhalteplan@rpt.bwl.de gerichtet werden.