Balinger Herrchen müssen tiefer in die Tasche greifen: Gemeinderat will Hundesteuer erhöhen

Von Nicole Leukhardt

Die Stadt Balingen will die Hundesteuer erhöhen. Statt bisher 96 soll der erste Vierbeiner künftig 108 Euro, jeder weitere 216 kosten. Erstmals könnten sogenannte brauchbare Jagdhunde von der Steuer befreit, Kampfhunde jedoch deutlich höher besteuert werden. Die Gemeinderäte diskutieren kommenden Dienstag darüber.

Balinger Herrchen müssen tiefer in die Tasche greifen: Gemeinderat will Hundesteuer erhöhen

Wer in Balingen einen Hund hält, soll künftig mehr Steuern bezahlen. Die Hundemarke gilt nach wie vor für zwei Jahre.

Eines vorweg: Dass die Verwaltung Hundehaltern eine Steuer auferlegt, liegt nicht in ihrem Ermessen. Die Besteuerung ist durch das Kommunalabgabengesetz geregelt. Wie hoch sie jedoch ausfällt, kann jede Kommune selbst entscheiden.

„Der Gesetzgeber hat den Städten und Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt“, schreibt Stadtkämmerer Jürgen Eberle in seiner Vorlage.

Erhöhung um zwölf Euro

Die Stadt Balingen hielt sich bei der Preisgestaltung bisher weitgehend an eine Mustervorlage des Gemeindetags. Für den ersten Hund wurden 96 Euro Steuer fällig, für jeden weiteren 192 Euro. Diese Summen lägen im unteren, bundesweiten Durchschnitt.

Von einer möglichen Neuregelung sind in Balingen derzeit die Besitzer von etwa 1500 Hunden betroffen. Die sollen, stimmt der Gemeinderat in der kommenden Woche der Änderung zu, für jeden ersten Hund 108 Euro, für jeden weiteren 216 Euro bezahlen.

Einige Rassen werden besonders teuer

Wesentlich härter könnte es die Besitzer von Kampfhunden treffen. Wer einen Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, eine Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff oder Tosa Inu hält, soll künftig den sechsfachen Steuersatz bezahlen, das sind 648 Euro pro Jahr. Wer einen zweiten oder gar mehrere weitere Kampfhunde hält, bezahlt 1296 Euro pro Tier jährlich.

Jagdhunde könnten von der Steuer befreit werden

Doch für manchen Hundebesitzer könnte die veränderte Steuersatzung auch von Vorteil sein. Die Kreisjägerschaft habe in den vergangenen Jahren immer wieder um eine Befreiung von der Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde gekämpft.

„Sowohl im Interesse des Naturschutzes als auch des Tierschutzes kann die Notwendigkeit des Einsatzes brauchbarer Jagdhunde nicht von der Hand gewiesen werden“, formuliert es der Stadtkämmerer. Die Verpachtung der gemeindlichen Jagdbezirke werde ohnehin immer schwieriger.

Albstadt, Meßstetten und Geislingen haben den Schritt hin zur Steuerbefreiung für Jagdhunde bereits getan, sie soll nun auch in Balingen kommen. Der Hundebesitzer muss dafür über die Kreisjägervereinigung eine jagdliche Brauchbarkeitsprüfung vorweisen oder glaubhaft machen können, den Hund regelmäßig zu Nachsuchen oder vergleichbaren jagdlichen Zwecken einzusetzen.

Ein Hundeführerschein kann nicht berücksichtigt werden

Dass der Besitz eines Hundeführerscheins oder Sachkundenachweises eine weitere Möglichkeit zur Steuerersparnis sein könnte, schließt der Stadtkämmerer in seiner Vorlage aus einem simplen Grund aus: Die Prüfung und Bewertung vorgelegter Dokumente wäre zu aufwendig.

„Im Fall der Stadt Balingen wird die gesamte Hundesteuerveranlagung von 0,1 Personalstellen erledigt“, schreibt er. Zudem liege keine Kenntnis über die Zahl der tatsächlichen Inhaber eines Hundeführerscheins vor.

Keine Staffelung nach sozialen Gesichtspunkten

Und auch in Sachen Sozialermäßigung sieht es schlecht aus. Jeder Einzelfall müsste behördenübergreifend geprüft werden, dem stehe der Datenschutz grundsätzlich entgegen. Die Umsetzbarkeit stehe in keinem Verhältnis mehr zwischen Aufwand und Ertrag. Wer seine zwei Jahre gültige Hundemarke übrigens verliert, soll für den Ersatz sieben Euro berappen müssen.

Kommenden Dienstag berät der Balinger Gemeinderat in seiner Sitzung um 17 Uhr in der Balinger Stadthalle.