Rangendingen

Baden bald verboten – Wie geht es nun mit dem idyllischen Stausee in Rangendingen weiter?

04.03.2020

von Melanie Steitz

Baden bald verboten – Wie geht es nun mit dem idyllischen Stausee in Rangendingen weiter?

© Archiv

Baden verboten: Dem Stausee in Rangendingen droht die Sperrung.

Möglicherweise muss die Badeoase im Sommer gesperrt werden. Um dem zu begegnen, gibt es aber schon mehrere Ideen, wie die Gemeinde die Aufsichtspflicht gewährleisten kann.

Die Gemeindeverwaltung Rangendingen wird vermutlich einen zusätzlichen Rettungsschwimmer für die kommende Badesaison in Rangendingen benötigen und diese Stelle dann ausschreiben.

Bis zu 20.000 Euro Kosten

„Wir sprechen da von 15.000 bis 20.000 Euro“, sagte Bürgermeister Johann Widmaier in der jüngsten Gemeinderatssitzung im Rangendinger Rathaus und meinte den Betrag auf die gesamte Saison bezogen, als das Thema am Montagabend auf den Ratstisch kam. Kommunalpolitiker Daniel Stehle hatte sich erkundigt, wie es mit der Problematik des Stausees in Rangendingen nun weitergeht. Ratsmitglied Magdalena Dieringer fragte schließlich, ob die Botschaft sei, dass der Badesee künftig weiterhin öffentlich zugänglich gemacht werden soll.

Sperrung abwenden

Eigentlich schon, doch so klar ist der Fall noch nicht. Viele Ideen, um eine mögliche Sperrung abzuwenden, gibt es aber bereits, es besteht also noch Hoffnung.

Der idyllische Stausee könnte bekanntlich nächsten Sommer gesperrt werden. Das neuste wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nimmt die Kommunen in Deutschland fortan sehr in die Pflicht. Demnach haften die Gemeinden und deren Politiker ab dem kommenden Sommer für Unfälle und Unglücke, die an Badeseen, wo es zum Beispiel einen Steg oder sonstige Freizeiteinrichtungen gibt, passieren.

Auch Barfußpfad betroffen

Auch die Gemeinde Rangendingen muss somit handeln, denn sie ließ dort unter anderem einen Barfußpfad und eine Einstiegshilfe bauen.

Wenn Rangendingen an warmen Tagen, bei einer Lufttemperatur von 20 Grad, zwischen 10 und 18 Uhr keine Badeaufsicht zur Verfügung stellt, dann muss sie diese Geräte wieder zurückbauen lassen, denn an einem Natursee, wo das Baden nicht erlaubt ist, gibt es solche Freizeiteinrichtungen nicht. Und somit dürfen die Menschen dort im Wasser nicht mehr ihre Runden drehen.

Badende des Sees verweisen

Selbst bei einem nur am Wochenende besetzten Aufsichtsdienst, deutete Bürgermeister Widmaier an, wäre es nötig, „ab und zu den Sicherheitsdienst“ zum See zu schicken, damit dessen Personal die Badegäste, die verbotenerweise den See nutzten, wieder aus dem Wasser hinaustreibt.

DLRG arbeitet am Wochenende

Am Wochenende kann die Gemeinde Rangendingen die Badeaufsicht laut Johann Widmaier durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) auf jeden Fall sicherstellen. Nur werktags werde es schwierig, teilt der Bürgermeister mit.

Auch die DLRG-Ortsgruppe könne dabei nicht weiterhelfen, deshalb wird die Gemeindeverwaltung Rangendingen, insofern sich der Gemeinderat dafür ausspricht, nach einer zusätzlichen Kraft suchen müssen.

Bauhofmitarbeiter als Rettungsschwimmer

Ratsmitglied Rudolf Strobel wollte wissen, was passiere, wenn die Gemeinde Rangendingen keinen weiteren Rettungsschwimmer finde. Bürgermeister Widmaier zeigte sich optimistisch und betonte, es gebe einen Bauhofmitarbeiter, der den Rettungsschein habe. Ihn könne man zum Rettungsschwimmer ausbilden lassen.

Auch Meßstetten und Schömberg in der Bredouille

Der Bürgermeister sei nach den Gesprächen mit den Versicherern auch in Kontakt mit zwei Bürgermeistern in Schömberg und Meßstetten gewesen, die in derselben Bredouille steckten. Schömbergs Oberhaupt Matthias Leyn mache zum Beispiel „gar nichts“.

Irgendwann einzäunen

Die Lage ist für die Rangendinger dennoch bitterernst. Die Kommunalpolitiker des Gemeinderats haften für Unfälle und Unglücke, die künftig an Badeseen passieren. „Irgendwann müssen wir mal die Starzel einzäunen, eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht“, sagte der Bürgermeister schließlich nachdenklich.

Und Ratsmitglied Magdalena Dieringer ergänzte, sowohl in der Starzel als auch am Rangendinger Badesee seien schon Leute ertrunken, die Gemeinde habe den schlimmsten Fall schon gehabt.

Mit Eintrittsgeld gesteigerte Aufsichtspflicht

Eintrittsgelder und einen Zaun für den Badesee wird die Gemeinde Rangendingen aber vermutlich nicht verlangen, wenn sich der Gemeinderat für den Erhalt des idyllischen Sees entscheidet. Der Grund: Dann hätte die Gemeinde Rangendingen „eine gesteigerte Aufsichtspflicht“, erläuterte Bürgermeister Johann Widmaier.

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