BGH hebt Sicherungsverwahrung auf – Missbrauchsfall kommt erneut vor das Landgericht Hechingen

Von Volker Bitzer

Ein Vater, der vor Gericht gestanden hatte, seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht zu haben, wurde im April 2021 zu einer Haftstrafe verurteilt, außerdem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Diese hob nun aber der Bundesgerichtshof auf und die Hechinger Justiz muss erneut verhandeln.

BGH hebt Sicherungsverwahrung auf – Missbrauchsfall kommt erneut vor das Landgericht Hechingen

Das Landgericht Hechingen muss einen Missbrauchsfall erneut verhandeln. (Symbolfoto)

Unter der Überschrift „Ein höchst gefährlicher Mensch“ berichteten wir am 28. April 2021 in unserer Printausgabe und auch in unserer Onlineausgabe über einen Gerichtsprozess am Hechinger Landgericht. Dieses verurteilte einen Vater aus einer Kreisgemeinde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe und ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

BGH hebt Sicherungsverwahrung auf

Der Verteidiger kündigte damals bereits an, Revision einzulegen. Mit Erfolg. Denn nun kommt der Fall tatsächlich erneut vor das Landgericht in Hechingen. Denn der Bundesgerichtshof hob die Sicherungsverwahrung auf.

Am 25. April geht es los

Wie der Hechinger Presserichter auf ZAK-Anfrage am Donnerstagnachmittag informierte, sei zwar das Strafmaß von fünf Jahren und sechs Monaten bestätigt worden. Jedoch müsse über die angeordnete Sicherungsverwahrung erneut verhandelt werden.

Der neue Prozess beginnt am Montag, 25. April, 9 Uhr, vor der 2. Großen Jugendkammer. Ein Fortsetzungstermin ist anberaumt.

Der 2021 angeklagte 40-Jährige hat laut Urteil seine neun- beziehungsweise zehnjährige Tochter 2019 und 2020 viermal sexuell missbraucht.