Balingen

Autofriedhof mit teuren Folgen: Junger Mann wird zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt

16.05.2019

Von Nicole Leukhardt

Autofriedhof mit teuren Folgen: Junger Mann wird zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt

© Pascal Tonnemacher

Ein junger Mann musste sich am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht verantworten, weil er Schrottfahrzeuge in seinem Garten abgestellt hatte.

Seine Leidenschaft: alte Autos herzurichten. Sein Gefahrenbewusstsein: eher weniger ausgeprägt. Ein 26-Jähriger musste sich am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichem Abfall verantworten.

Über den Begriff Abfall, das wurde im Verlauf der Verhandlung deutlich, lässt sich streiten. Denn die alten Fahrzeuge und Wracks waren für den jungen Mann alles andere als Müll. „Eines davon habe ich als Baustellenfahrzeug umgebaut und benutzt, ein anderes wollte ich wieder flott machen und dann verkaufen“, erklärte er der Richterin. Die weiteren Fahrzeuge, die er auf einer Wiese gelagert hatte, sollten teilweise als Ersatzteillager dienen oder waren dort von einem Freund abgestellt worden.

Der Autofriedhof fällt dem Umweltamt auf

Der Fuhrpark war dem Umweltamt aufgefallen, dessen Mitarbeiter auf dem Rückweg von einer anderen Kontrolle dort vorbeigekommen waren. Am 19. April vergangenen Jahres haben die beiden Sachbearbeiter angehalten und am Wohnhaus geklingelt. Ein Mitglied der Familie habe daraufhin Auskunft gegeben. Ob es der Angeklagte selbst, sein Vater oder sein Bruder war, konnte in der Verhandlung am Donnerstag nicht aufgeklärt werden.

Wenige Tage später sei dann eine Beschwerde aus der Nachbarschaft eingegangen. „Uns wurde mitgeteilt, dass dort Betriebsstoffe aus den Autos ins Erdreich und das Grundwasser gelangen sollen“, schilderte der Zeuge vor Gericht. Ende Mai habe daraufhin eine zweite Kontrolle stattgefunden, an die sich der Angeklagte noch gut erinnerte: „Mein Nachbar hat angerufen und mir gesagt, dass da Leute durch meinen Garten laufen.“

Der Durchsuchungsbeschluss kommt gar nicht erst zum Einsatz

Dass die Vertreter von Abfall- und Umweltamt und der Polizist zuvor geklingelt hätten – davon habe er nichts mitbekommen. Auch dass überhaupt ein Polizeibeamter unter den ungebetenen Besuchern ist, habe er nicht gewusst. „Ich habe denen erstmal gesagt, sie sollen von meinem Grundstück verschwinden“, schilderte er der Richterin.

Daran erinnerte sich auch der zweite Zeuge, eben jener Polizist, der für alle Fälle einen Durchsuchungsbeschluss zur Kontrolle mitgebracht hatte. „Also bestand der Anfangsverdacht einer Straftat“, formulierte die Richterin.

Allerdings: Es war versäumt worden, das dem Beschuldigten mitzuteilen. „Ich habe ihn nicht belehrt“, räumte der Polizist vor Gericht ein. Überhaupt habe er die Federführung den übrigen Behördenvertretern überlassen. Der Durchsuchungsbeschluss sei nicht zur Sprache gekommen.

Dies nahm der Verteidiger zum Anlass, der Vernehmung beider Zeugen zu widersprechen. Auch die Richterin folgte seinem Einwand. Zwar hörte sie beide Männer an, kam letztlich aber zum Schluss, dass deren Angaben im Gerichtssaal nicht verwertbar seien.

Autowracks sind Müll: Der Angeklagte muss 2800 Euro zahlen

Immerhin: Die Kontrolle ergab letztlich, dass weder Erdreich noch Grundwasser in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Für zwei Fahrzeuge stimmte die Staatsanwaltschaft letztlich auch einer Einstellung des Verfahrens zu. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte die bemängelten Schrottfahrzeuge umgehend entsorgen ließ, wirkte sich positiv für ihn aus. Weil die übrigen drei Autos in den Augen der Richterin aber dennoch „ein abstraktes Gefährdungsdelikt“ darstellten, entsprach sie bei ihrem Urteil mit einer Geldstrafe in Höhe 2800 Euro der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert und die fehlende Belehrung und den verschwiegenen Durchsuchungsbeschluss als unerhörten Vorgang bezeichnet. „Hier wird das Recht mit Füßen getreten, dann kann man die Strafprozessordnung gleich aus dem Fenster werfen“, hatte er in seinem Plädoyer formuliert.

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