Zu einem Jahr und einem Monat Freiheitsstrafe zur Bewährung ist ein Mann am Mittwoch am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Albstadt verurteilt worden. Ihm wurde zur Last gelegt, sich im Sommer 2016 an einem damals 13-jährigen Mädchen vergriffen zu haben.
Vor dem Albstädter Amtsgericht wurde ein Mann wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt (Symbolfoto).
„Letztlich steht Aussage gegen Aussage“, sagte Richterin Kalkan, als sie das Urteil begründete, nachdem Plädoyers und Stellungnahme des Angeklagten nicht öffentlich geschehen waren.
Bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt
Ihn belastete laut der Richterin, dass er in der Vergangenheit zwei Mal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden war. „Mit ähnlichem Vorgehen, indem er sich das Vertrauen der Kinder erschlichen hatte“, sagte sie weiter.
Geschehnisse belasten Jugendliche heute noch
Auch habe sie der Geschädigten, die am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten ausgesagt hatte, angesehen, dass die Geschehnisse die Jugendliche noch heute belasten. Die Richterin befürchtete Auswirkungen auf deren Pubertät und Sexualität.
Zu komplex, um erfunden zu sein
Zudem würde sich die Aussage der Jugendlichen vor Gericht im Kern nicht von jener bei der Polizei im Juni 2018 unterscheiden. „Das Gesamte war viel zu komplex, als dass sie es hätte erfinden können“, sagte die Richterin.
Familie des Opfers wohnte im Haus des Angeklagten
Ein Motiv für eine Falschaussage habe die Jugendliche laut Richterin ebenfalls nicht gehabt. Als die Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs im vergangenen Jahr gestellt wurde, wohnte die Familie zur Miete in einem Haus des Angeklagten.
Der Familie wurde damals fristlos gekündigt
Der wiederum hatte im Mai der Familie fristlos gekündigt: wegen fehlender Mietzahlungen, Brandstiftung und Beschädigung des Hauses, wie die Beweisführung der Nebenklage darlegte. Ein Schreiben des Anwalts der Familie bescheinigte jedoch deren Willen, auszuziehen und auch die Zahlungen der Miete und der Versicherungssumme für den Heckenbrand konnten belegt werden.
Drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
Zugunsten des Angeklagten könne die Richterin nicht viel anführen. Für ihn sprach, dass die Tat länger zurück liege. Das Urteil setzte das Gericht auf drei Jahre Bewährung aus. Bis März 2020 muss der Mann 50 gemeinnützige Stunden für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ableisten.
Angeklagter ist seither nicht mehr straffällig geworden
Für die Bewährung spreche, führte die Richterin weiter aus, dass der 57-Jährige mit „lebhafter Vergangenheit“, auf das auch ein anonymes Schreiben, dass der Richterin nach dem ersten Verhandlungstagt zugegangen war, hinwies, heute ruhiger geworden sei. Eine verbüßte Strafhaft habe sich positiv auf ihn ausgewirkt und ihn zum Umdenken gebracht. Außerdem sei er seither nicht strafrechtlich auffällig geworden.