Balingen/Geislingen

Ausraster am Binsdorfer Sportplatz hat Folgen: Geldstrafe für 31-Jährigen

30.04.2019

Von Lydia Wania-Dreher

Ausraster am Binsdorfer Sportplatz hat Folgen: Geldstrafe für 31-Jährigen

© Pascal Tonnemacher

Das Amtsgericht Balingen verurteilte einen Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

Ein Mann musste sich am Dienstag vor dem Balinger Amtsgericht verantworten. Er hatte im September 2018 mehrere Personen beim Binsdorfer Sportgelände mit einem Schlagring bedroht.

Zu viel Alkohol und ein Schlagring in greifbarer Nähe: Diese Kombination kann nicht gut gehen. So auch am 16. September 2018. Ein 31-Jähriger kam damals schon angetrunken zum Lokalderby Binsdorf gegen Geislingen auf den Binsdorfer Fußballplatz.

Während des Spiels kam es dann abseits des Spielfeldrands zu einem lautstarken Streit mit seiner Freundin. Grund dafür sollen mehrere tausend Euro gewesen sein, die die Frau dem 31-Jährigen angeblich schulde.

Mehrere Anwesende versuchten den Mann zu beruhigen und forderten ihn auf zu gehen. Das tat er jedoch nicht. Dann sprach der Vorsitzende des Vereins einen Platzverweis aus. Dem kam der 31-Jährige jedoch nicht nach.

Mann holt Schlagring aus dem Auto

Stattdessen eskalierte die Situation auf dem Parkplatz des Sportheims. Der 31-Jährige holte einen Schlagring aus seinem Auto und ging auf den Vorsitzenden los. Dieser rannte vor dem alkoholisierten Mann weg, brachte sich auf der Terrasse des Vereinsheims in Sicherheit und rief die Polizei.

Ein anderer Mann hinderte den 31-Jährigen daran, dem Vorsitzenden auf die Terrasse zu folgen. Auch er wurde daraufhin mit dem Schlagring bedroht. Getroffen wurde jedoch niemand. Auch, weil der Täter aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr schnell agieren konnte.

Das Gericht verurteilte am Dienstag den 31-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz und dem Führen eines verbotenen Gegenstands zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 75 Euro. Zusätzlich muss er ein Monatsgehalt zahlen.

Richterin glaubt Blackout nicht

Der Angeklagte gab während der Verhandlung an, sich an die Tat selbst nicht mehr erinnern zu können. Die Richterin nahm ihm diesen kompletten Blackout nicht ganz ab, auch wenn ein Atemalkoholtest umgerechnet 2,5 Promille ergab. Er habe ein durchaus zielgerichtetes und geplantes Vorgehen gezeigt, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Auch die anfängliche Ausrede, dass es sich bei dem Schlagring um den Henkel einer Tasse handle, ließ die Richterin nicht gelten. „Sie wussten, dass es ein Schlagring war“, sagte sie.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft auf Bewährung für die Tat. Die Richterin nahm jedoch aufgrund der Beeinträchtigung durch den Alkohol und der Tatsache, dass niemand verletzt wurde, einen minderschweren Fall an. Daher blieb es bei einer Geldstrafe für den 31-Jährigen, der bisher keine Eintragungen im Bundeszentralregister hat und als Kraftfahrer arbeitet.

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