Zollernalbkreis

Ausnahmsweise keine Ausnahme: Gastronomen dürfen draußen keine Fußballspiele zeigen

18.06.2021

Von Pascal Tonnemacher

Ausnahmsweise keine Ausnahme: Gastronomen dürfen draußen keine Fußballspiele zeigen

© Trödler

Fußball gucken in oder vor der Kneipe? Der Fernseher muss drinnen bleiben, die Leute dürfen aber, wir hier beim „Trödler“ in Ebingen, draußen sitzen.

Die Corona-Verordnung macht’s eigentlich möglich, wäre da nicht der Lärmschutz: Gastronomen, beispielsweise in Albstadt und Balingen, dürfen in ihren Außenbereichen keine Fußballspiele der Europameisterschaft im Fernseher zeigen. Was dahintersteckt.

Die Behörden machen keine Ausnahme: Gastronomen dürfen in ihren Außenbereichen keine Fernseher aufstellen, um Gästen die Fußball-EM-Spiele zu zeigen. Das ist aktuell in Balingen und Albstadt zu beobachten.

Dabei erlaubt die Corona-Verordnung das Rudelgucken im Biergarten – unter Einhaltung aller aktuell gültigen Corona-Regeln, wie das Landratsamt ausdrücklich bestätigt. Also mit weniger Gästen, zudem müssen Sperrzeiten sowie Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Kommunen haben es selbst in der Hand

Den Gemeinden und Städten stehe „natürlich frei, unabhängig von der Corona-Verordnung die Übertragung von Fußballspielen aus anderen Gründen zu untersagen“, schreibt Landratsamtssprecherin Marisa Hahn.

Ein Beispiel: der Lärmschutz. Üblicherweise hatte die Bundesregierung während der großen Fußballturniere immer Ausnahmen für die Außengastronomie ermöglicht. Dann konnte jeder Kneipen-Wirt draußen eine Leinwand aufstellen und loslegen.

Doch in diesem Jahr, in dem ohnehin alles anders ist, gibt es auch diese Ausnahmen nicht, egal zu welcher Uhrzeit ein Spiel stattfindet.

Regeln gelten ausnahmsweise

Also: keine Fernseher, kein Rudelgucken an der frischen Luft!

Vor allem aus Lärmschutzgründen, doch es bestehe auch „die Gefahr, dass es sonst durch Zaungäste oder vorbeigehende Gäste zu Menschenansammlungen kommen kann“, schreibt Lisa Bertrand, Rathaussprecherin in Albstadt. Die Regeln würden für den ganzen Zollernalbkreis gelten.

Nun bleibt der Albstädter Verwaltung also nichts anderes übrig, als ausnahmsweise zur Fußball-EM keine Ausnahme zuzulassen. Bernd Gompper, Chef des Wirtshauses zum Trödler, bedauert das, macht der Stadtverwaltung aber keinen Vorwurf.

Keine Ausnahmen möglich

Gompper hatte beim ersten deutschen Gruppenspiel am vergangenen Dienstag in Absprache mit der Stadtverwaltung einen Versuch gestartet, ein coronakonformes Fußball gucken im Außenbereich des „Trödlers“ zu ermöglichen, erzählt der „Trödler“-Chef unserer Zeitung.

Mit Abstand, Security-Personal, Hygieneregeln – alles tadellos, habe die Polizei bestätigt, doch eine Ausnahme von Seiten der Stadt bleibt unmöglich, erzählt er im Gespräch mit unserer Zeitung.

Keine Ausnahme machen die Behörden beispielsweise auch für „Timeout“-Chef Marco Biancu in Balingen.

Auch er hatte im Außenbereich seiner Gaststätte das erste Deutschland-Spiel gezeigt, dann flatterte ihm ein Schreiben des Ordnungsamts ins Haus, mit der Aufforderung, künftig keine Spiele mehr draußen zu zeigen. Den Brief hatte Biancu auf Facebook öffentlich gemacht.

Balingens Rathaussprecher Jürgen Luppold bestätigt, dass Ausnahmen nicht möglich sind, sagt jedoch auch: „Sollten dennoch in der Außengastronomie Fußballübertragungen angeboten werden, liegt dies im Entscheidungsbereich des jeweiligen Gastwirts. Sollte es dadurch zu Beschwerden kommen, müsste die Polizei einschreiten.“

Polizei meldet Übertragungen an die Verwaltung

Insgesamt drei Gaststätten in Balingen hatte die Polizei beispielsweise nach dem Deutschland-Spiel gemeldet, sagt Polizeisprecher Martin Raff unserer Zeitung.

Denn die Polizei fährt während der Fußballspiele ohnehin häufiger Streife, sagt Raff. Fällt den Beamten solch ein Public Viewing auf, wird dieses der Stadtverwaltung gemeldet. Die kann dann, wie im Falle des „Timeouts“, tätig werden.

Fußball gucken nur drinnen erlaubt

Bleibt den Gaststätten in Albstadt und Balingen also zumindest der Innenraum. Dort können die Spiele auf dem Fernseher oder der Leinwand legal unter den aktuell geltenden Regeln gezeigt werden.

Im Falle des „Trödlers“ können einige wenige Fans auch im Außenbereich Platz nehmen und durch die geöffnete Fensterfront in den Innenraum auf den Bildschirm gucken. Auch das sei erlaubt, sagt der „Trödler“-Chef.

Die Testpflicht entfällt aktuell nur im Außenbereich von Gaststätten. In den Innenräumen gelten (wie draußen) Hygiene- und Kontaktregeln, zudem dürfen nur Getestete, Genesene oder Geimpfte Platz nehmen.

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