Ausflug am Vatertag im Zollernalbkreis geplant? Polizei kontrolliert Corona-Regeln

Von Pascal Tonnemacher

Das angekündigte sonnige Wetter an Christi Himmelfahrt wird wohl auch in diesem Jahr zahlreiche Wanderer und Ausflügler im Zollernalbkreis nach draußen locken. Die Polizei hat angekündigt, die Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln zu überwachen. Was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.

Ausflug am Vatertag im Zollernalbkreis geplant? Polizei kontrolliert Corona-Regeln

Nicht nur Väter wandern an Christi Himmelfahrt, zum Vatertag, im Zollernalbkreis und der Region. Mit dabei: oftmals ein Bollerwagen mit Wegzehrung (Symbolfoto).

Wie in jedem Jahr werden an Christi Himmelfahrt insbesondere bei schönem Wetter wieder zahlreiche Ausflügler unterwegs sein.

Trotz der jüngsten Lockerungen sind dabei die Kontaktbeschränkungen der aktuellen Corona-Verordnung zu beachten, sagt Björn Reusch, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen.

Abstand auch beim Wandern und Grillen einhalten

Das bedeutet, dass das Wandern nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts erlaubt ist. Die Polizei appelliere weiterhin an die Disziplin und Vernunft der Bürger.

„Gerade beim Wandern ist insbesondere an Grillstellen und belebten Wanderstrecken auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten“, sagt Reusch.

Keine großen Gruppen erwartet

Die Polizei rechne „zwar mit zahlreichen Wanderern und den erlaubten Kleingruppen, aber nicht mit den an Himmelfahrt ansonsten üblicherweise durchgeführten großen Vereinsausflügen und -wanderungen“, sagt Reusch auf ZAK-Anfrage.

Selbes gelte für die sogenannten Vatertagsgespanne, bei denen sich Traktoren mit Anhängern zu rollenden Partytheken verwandeln würden und die laut Reusch unabhängig von der Corona-Verordnung bereits davor verboten waren.

Zu viel Alkohol? Lappen weg

„Hier können auch schnell Straftatbestände verwirklicht sein und der Führerschein entzogen werden, zum Beispiel wenn der Traktorfahrer zu viel Alkohol getrunken hat“, sagt Reusch.

Das Polizeipräsidium Reutlingen, zuständig für den Zollernalbkreis, kündigt deshalb an, weiterhin Präsenz zu zeigen und die Einhaltung der Corona-Regeln auch an Himmelfahrt zu kontrollieren. „Dabei werden wir auch voraussichtlich von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt“, so Reusch.

Die Kollegen seien angehalten, bei Verstößen grundsätzlich einzuschreiten und im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens über die weiteren Sanktionierungsmöglichkeiten zu entscheiden.

Hohe Geldbußen drohen

Gerade beim Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenen Personenzahl können Geldbußen bis zu 1.000 Euro drohen (mehr zum Bußgeldkatalog lesen Sie hier).

Besonderes Augenmerk lege die Polizei insbesondere auf beliebte Ausflugsziele, Treffpunkte, Grillplätze, Parks und Grünanlagen.

Daneben müsse auf beliebten Ausflugsstrecken mit Verkehrskontrollen gerechnet werden, die insbesondere Geschwindigkeit und Alkohol/Drogen im Fokus haben.