Zollernalbkreis

Astra-Zeneca (nicht) für alle? Was in Arztpraxen, was im Kreisimpfzentrum Meßstetten gilt

07.05.2021

Von Pascal Tonnemacher

Astra-Zeneca (nicht) für alle? Was in Arztpraxen, was im Kreisimpfzentrum Meßstetten gilt

© Michael Würz

Astra-Zeneca für alle, die wollen? Nicht in den Kreisimpfzentren im Land (Symbolfoto).

Die Priorisierung für den Wirkstoff von Astra-Zeneca ist bundesweit aufgehoben worden, gilt in Baden-Württemberg jedoch nur in Arztpraxen. In den Impfzentren im Land, also auch in Meßstetten, bleibt’s beim Alten. Es gilt weiterhin die Priorisierung bei allen Impfstoffen.

Die schlechte Nachricht vorweg: Auch wenn die Priorisierung für Astra-Zeneca in den Arztpraxen aufgehoben ist, gibt es aktuell weiterhin nicht genug Impfstoff für alle Impfwilligen. Dazu informiert das Sozialministerium in einer Pressemitteilung.

In den Impfzentren, wie in Meßstetten, gilt weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung. Das Land informiert unter anderem online, wer in Baden-Württemberg aktuell impfberechtigt ist.

Kein „Astra-Zeneca für alle“ in den Impfzentren

Astra-Zeneca ist bei Erstimpfungen in den Impfzentren weiterhin nur für über 60-Jährige vorgesehen. Wer unter 60 Jahre alt ist und bereits einmal mit Astra-Zeneca geimpft wurde, für den gelten wiederum wie bereits berichtet andere Regelungen.

„Mit der Beibehaltung der Priorisierung in den Impfzentren stellen wir sicher, dass im Mai auch weiterhin der Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen Vorrang hat. Wir werden uns beim Bund auch weiter für mehr Impfstoff einsetzen“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag.

Ärzte bestimmen Reihenfolge in Praxis selbst

Die Impfreihenfolge in den Arztpraxen bestimmen die Ärzte bei Astra-Zeneca künftig selbst: „Schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten“, so Gesundheitsminister Manne Lucha.

Den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann künftig der Arzt zusammen mit dem Patienten festlegen, wenn in der Praxis geimpft wird. Nach der Impfstoffzulassung ist dabei ein Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen möglich. Die Schutzwirkung ist jedoch nach zwölf Wochen höher.

Kein kürzerer Impfabstand in Impfzentren möglich

In den Impfzentren gilt weiterhin der festgelegte Abstand von 12 Wochen. Ob und wie sich im Terminbuchungstool in Zukunft ein variabler Zeitabstand technisch umsetzen lässt, werde aktuell geprüft. Auch bei bereits gebuchten Zweitimpfterminen ist ein Vorverlegen nicht möglich.

Das Land liefert auch die Begründung dafür: Die Impfzentren erhalten vom Bund nämlich nur noch „sehr begrenzte Mengen von Astra-Zeneca“, konkret so viel, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen in einer Woche notwendig sind. Für das Vorverlegen von Terminen in frühere Wochen sei daher nicht ausreichend Impfstoff vorhanden.

Minister begrüßt, dass Priorisierung wegfällt

„Ich begrüße die Aufhebung der Priorisierung von Astra-Zeneca, denn viele Arztpraxen berichten von Diskussionen mit ihren Patientinnen und Patienten und Vorbehalten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag.

„Aus den Impfzentren in Baden-Württemberg gibt es dagegen keine Hinweise, dass es bei Astra-Zeneca-Terminen zu ungewöhnlich vielen Absagen kommt. Zu Recht, denn der Impfstoff ist hoch wirksam und sicher. Ich selbst habe mich damit impfen lassen.“

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