Dotternhausen

Architekt Ralph Burghardt koordiniert die Stärkung der Strukturen im Dotternhausener Ortskern

22.07.2021

Von Renate Deregowski

Architekt Ralph Burghardt koordiniert die Stärkung der Strukturen im Dotternhausener Ortskern

© Renate Deregowski

Ralph Burghardt wird die ELR-Maßnahmen in Dotternhausen koordinieren.

Ralph Burghardt wird für die nächsten zwei Jahre in Dotternhausen Ansprechpartner für all jene sein, die ein Projekt vorhaben, das in das „Entwicklungsprogramm ländlicher Raum“ (ELR) fällt. Der Dotternhauser Gemeinderat hat ihn geschlossen seiner Bestellung zum Koordinator zugestimmt.

Der freie Architekt aus Frommern sei mit dieser Art Auftrag bereits für und in anderen Gemeinden unterwegs, erläuterte Bürgermeisterin Marion Maiert in der jüngsten Gemeinderatssitzung. So habe er etwa in Ratshausen die Neugestaltung des Dorfplatzes begleitet und das Multifunktionsgebäude auf Allmend.

Für Dotternhausen wird er bis 2023 als Koordinator tätig sein. Während dieser Zeit sollen mit seiner Hilfe Strukturen im Ortskern gestärkt werden. Nicht betreffen würde es Bauvorhaben in Baugebieten außerhalb oder am Ortsrand.

Kataster der leerstehenden Gebäude

In den nächsten zwei Jahren könnte etwa ein Kataster leerstehender Gebäude erstellt werden, um das Potenzial zur Schaffung von Wohnraum zu erheben. Auch stehe er privaten Bauwilligen und weiteren Interessierten, wie Unternehmen, beratend zur Seite. Der Koordinator soll weiter Eigentümer und Bauwillige miteinander verknüpfen. Er trete neutral auf, im Interesse aller, betonte Burghardt.

Beispielsweise könnten bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden, bei einer Modernisierung belaufe sich die Förderung auf maximal 20.000 Euro. Für Anträge gebe es verschiedene Voraussetzungen, etwa eine Bagatellgrenze, die bei 5000 Euro liegt oder dass mindestens fünf Gewerke beteiligt sein müssen.

Die Frage nach der Nutzung von Wohnraum

Ob auch eine Gaststätte mit acht Wohneinheiten förderfähig wäre, wollte Ilse Ringwald wissen. Möglich sei das bei der Gaststätte, antworte Burghardt, bei den Wohneinheiten beträfe es dann nur eine. Georg von Cotta sah es als fraglich an, ob das verdichtete Bauen mit Eigennutzung erfolgreich umgesetzt werden kann und nicht stattdessen gewerblich betriebenes Wohnen zur Miete gefördert werde. Burghardt entgegnete den Bedenken, dass bei jedem Fall die Hintergründe genauestens angeschaut werden müssten.

Er ging außerdem auf die zeitlichen Abläufe ein. Die Frist für die Einreichung beim Kommunalamt ist der 1. September. Bewilligungsbescheide kämen im darauffolgenden Frühjahr. Für die Fertigstellung hat der Bauherr zwei Jahre Zeit. Dieses Jahr werde es mit dem Einreichen von Anträgen knapp, sagte Burghardt, weshalb Gemeinde, Bürger und Firmen sich in den kommenden Monaten intensiv vorbereiten sollten. Die Gemeinde könnte dies etwa in Form eines Arbeitskreises tun.

Geld aus dem Topf der EU

Mit anderen Förderprogrammen, wie KfW oder BAFA, kollidiere ELR nicht. Im Gegenteil: diese seien je nach Fall auch kombinierbar, da es sich hierbei um Gelder der Europäischen Union handle.

Sollten sehr viele Anfragen eingehen und er stärker in Anspruch genommen werden, so Burghardt auf Otto Scherer Nachfrage, könne die Gemeinde erneut einen Antrag auf ELR-Mittel für diesen Posten beantragen und ihn für zwei weitere Jahre zum Koordinator ernennen. Dann seien außerdem Beratungsstunden für Gruppen statt Einzelpersonen sinnvoll.

Dotternhausen hatte im Herbst Mittel für den Koordinator beantragt. Auf Nachfrage von Edgar Uttenweiler erklärte er, wie die Abrechnung am Ende der Periode abläuft. Bei einer Gemeinde wie Dotternhausen sei mit einem Honorar für ihn von rund 20.000 Euro zu rechnen. Die Hälfte davon werde gefördert, die andere Hälfte bleibt an der Gemeinde hängen.

Was ist eigentlich ELR?

Dabei handelt es sich um ein Förderangebot des Landes Baden-Württemberg, das die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer im Fokus hat. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskern, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und Einzelprojekte in diese einordnen müssen.


Info: rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

Diesen Artikel teilen: