Anklage wegen Totschlags: Prozess um tödlichen Messerangriff im Ebinger Spitalhof startet

Von Pascal Tonnemacher

Am 8. Juni beginnt die Verhandlung um den tödlichen Messerangriff im Ebinger Spitalhof im vergangenen Dezember. Dem 42-jährigen angeklagten Albstädter wird vorsätzliche Körperverletzung und Totschlag vorgeworfen. Nach einem Messerangriff war ein 36-Jähriger ums Leben gekommen.

Anklage wegen Totschlags: Prozess um tödlichen Messerangriff im Ebinger Spitalhof startet

Der Parkplatz im Ebinger Spitalhof: Ermittler waren hier am Tag nach der Tat zugange.

Es soll ein nächtlicher Streit mit tödlichem Ausgang gewesen sein: Die Große Strafkammer am Landgericht Hechingen verhandelt ab Montag, 8. Juni, 9 Uhr, die Gewalttat im Ebinger Spitalhof, bei der ein 36-Jähriger Mitte Dezember ums Leben kam.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge soll der 36-jährige Geschädigte in der Nacht zum 15. Dezember 2019 ab 3.30 Uhr in einer Gaststätte in einen Streit mit dem 42-jährigen Angeklagten geraten sein.

Angeklagter verpasst Faustschlag

Im Zuge dieses Streits soll der Angeklagte dem 36-Jährigen einen Faustschlag verpasst haben. Auf Einwirkung des Wirts hin soll der Angeklagte anschließend das Lokal verlassen haben.

Außerhalb der Gaststätte soll es dann laut Staatsanwaltschaft zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, während derer der Geschädigte dem Angeklagten einen wuchtigen Fußtritt gegen dessen Bauch verpasst haben soll.

Mehrere Messerstiche bei Rauferei

Anschließend soll es eine kurze Rauferei zwischen den beiden gegeben haben, wobei der Angeklagte dem Geschädigten mehrere Messerstiche verpasst haben soll. Der 36-Jährige verstarb am darauffolgenden Tag an den Folgen der Verletzung.

Freunde trauern und starten Spendenaktion

Freunde, Bekannte und Kollegen trauerten um Damian Wiśniewski. Um dessen Bekannte Marzena Kamińska taten sich Freunde und Bekannte des Getöteten zusammen – sie riefen dazu auf, die Familie des Opfers in Polen zu unterstützen.

Um die Überführung in die Heimat und eine würdige Bestattung zu ermöglichen, fehlten der Familie um die kranke Mutter des Opfers jedoch die Mittel. Sie baten deshalb um Spenden an den Bruder des Todesopfers.

Lebenslänglich ist möglich

Dem Angeklagten, der noch immer in Untersuchungshaft sitzt, drohen bei einer Verurteilung fünf Jahre bis hin zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe für Totschlag, sowie bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für die Körperverletzung.