Albstadt

An neuem Platz: Prototyp der Lautlinger Textilbetonbrücke darf in Ruhe altern

20.03.2020

von Pressemitteilung

An neuem Platz: Prototyp der Lautlinger Textilbetonbrücke darf in Ruhe altern

© Stadt Albstadt

Der Prototyp der Lautlinger Textilbetonbrücke wurde auf ein städtisches Grundstück in Tailfingen umgesetzt.

Für die Lautlinger Textilbetonbrücke wurde einst ein Prototyp gefertigt. Da es sich bei dieser Bauweise um ein neuartiges Verfahren handelt, mussten rechnerisch ermittelte Werte empirisch nachgewiesen werden. Diese Versuche, bei denen auch eine Belastung bis zum Versagen in Kauf genommen wurden, wurden an diesem Prototyp durchgeführt und ausgewertet. Das Brückenelement hatte bislang ein Plätzchen, jetzt muss es umziehen.

Für die Herstellung der Textilbetonbrücke über die B463 in Albstadt-Lautlingen musste im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorab ein Brückenteil für Versuchszwecke erstellt werden.

Neuartiges Verfahren

Da es sich bei dieser Bauweise um ein neuartiges Verfahren handelt, mussten rechnerisch ermittelte Werte empirisch nachgewiesen werden. Diese Versuche, bei denen auch eine Belastung bis zum Versagen in Kauf genommen wurden, wurden an diesem Prototyp durchgeführt und ausgewertet. Die Bauweise zeigte sich dabei äußerst robust, so dass die errechneten Bruchlasten überschritten werden konnten.

Brückenelement hat einen neuen Platz

Seither fristete das Brückenelement ein Dasein als Anschauungsobjekt auf dem Gelände der Firma Groz-Beckert. Dort muss es nun dem geplanten Neubau weichen. Die am Projekt Beteiligten halten es jedoch für sinnvoll, für Langzeitversuche das Brückenelement weiterhin zu erhalten. Somit können jederzeit auch sogenannte „zerstörerische“ Versuche, wie zum Beispiel Bohrkernentnahmen oder Gewebeentnahmen durchgeführt werden, um die langfristige Entwicklung der neuartigen Bauweise zu beobachten. Daher wurde das Brückenelement zwischenzeitlich laut Pressemitteilung der Stadt Albstadt auf ein städtisches Grundstück in Tailfingen umgesetzt, wo es nun in Ruhe altern darf…

Diesen Artikel teilen: