Hechingen

Amtsgericht Hechingen: Ein 39-jähriger Mann soll 900 Kilo Alt-Messing abgezwackt haben

23.08.2019

von Matthias Badura

Amtsgericht Hechingen: Ein 39-jähriger Mann soll 900 Kilo Alt-Messing abgezwackt haben

© Matthias Badura

In Wasseruhren ist viel Messing verbaut. Ein Mann sollte eine Fuhre davon bei einem Recycling-Unternehmen abliefern. Doch ein Teil fehlte.

Wo sind 900 Kilogramm Altmessing geblieben, die ein 39-Jähriger im Januar bei einem Unternehmen in Bisingen abholte und bei einer Recyclingfirma abliefern sollte?

Laut Staatsanwalt Michael Schneider wurden dem Mann ausgebaute Wasseruhren mit einem Gesamtgewicht von 7800 Kilogramm übergeben, doch beim Recycler seien nur 6900 Kilogramm angekommen.

Angeklagter gibt sich nichtsahnend

Der 39-Jährige, angeklagt eine Unterschlagung begangen zu haben, konnte sich das Verschwinden in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Hechingen am Donnerstag nicht erklären. Er sei dabei gewesen, als das Material beim Lieferanten gewogen wurde. Um das Altmetall anschließend zum Abnehmer zu schaffen, seien mehrere Fuhren notwendig gewesen, er habe jedoch nur eine begleitet. Die restlichen habe seine Lebenspartnerin alleine gemacht.

Mysteriöser Schwund

Wie der Angeklagte weiter erzählte, gingen wenig später Anrufe des Lieferanten bei ihm ein. Der habe von dem Abnehmer weniger Geld erhalten, als er hätte bekommen müssen. Auf Nachfrage bei der Recyclingfirma habe man der Bisinger Firma erklärt, es sei nicht mehr Material angeliefert worden. Wie gesagt, konnte sich der Angeklagte diesen Schwund nicht erklären. Er habe dem Lieferanten damals jedoch angeboten, den Fehlbetrag von rund 2000 Euro aus eigener Tasche zu begleichen – um sein bis dato gutes Verhältnis mit dem Bisinger Unternehmen nicht zu gefährden. Doch habe dieses schnurstracks die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet.

Provision von 1700 Euro ausgemacht

Aus dem Munde des Mannes des Lieferanten aus Bisingen, einem Abteilungsleiter, hörte sich die Geschichte anders an. Er habe, so der Abteilungsleiter, den Angeklagten für einen Mitarbeiter der Recyclingfirma gehalten und ihn als Vermittler beauftragt. Abgemacht war, dass der 39-Jährige die Messinguhren abtransportiert und eine Provision von 1700 Euro erhält, während man selber von der Recyclingfirma eine Gutschrift über 21.300 Euro für das Messing erhält. Als nur 18.500 überwiesen wurden, habe er bei der Recyclingfirma nachgefragt.

900 Kilo des Wertstoffs fehlten

Der Gesprächspartner von der Recyclingfirma, so der Zeuge, habe ihm daraufhin glaubhaft versichert, dass er von dem Angeklagten nur die Menge Material bekommen habe, die auch bezahlt wurde. Mehr nicht. Demnach fehlten 900 Kilo des Wertstoffs. Vor allem aber, berichtete der Abteilungsleiter weiter, habe sich der Gesprächspartner über den 39-Jährigen empört. Der sei keineswegs ein Mitarbeiter seiner Firma, sondern ein „Windhund“, mit dem es schon mehrfach zu Unstimmigkeiten gekommen sei und es immer wieder Ärger gegeben habe.

Schon einmal wegen Betrugs verurteilt

Noch schwerer wog ein Urteil vom März diesen Jahres, das der Vorsitzende Richter Demond Weyl in der Verhandlung verlas. Demnach wurde der Angeklagte damals in Münsingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – wegen Betrugs! Der Vorsitzende war nun geneigt, dem Wasseruhren-Fall auf den Grund zu gehen. Staatsanwalt Schneider aber brachte ihn von diesem Vorhaben ab. Wie er meinte, würde das den Prozess unnötig ausweiten und verkomplizieren. Es gehe doch vor allem darum, dass der Lieferant sein Geld erhält.

Richter gewährt Aufschub

Der Richter ließ sich von dieser Überlegung umstimmen. Sein Beschluss ging dahin, dass der Angeklagte die Chance erhält, das Geld bis zum 1. September beizubringen. In dem Fall wird das Verfahren eingestellt. Tut er das nicht, wird weiterverhandelt.

Gefängnis droht

Der Angeklagte beteuerte daraufhin lebhaft, das sei kein Problem. Er legte sich sogar auf die Uhrzeit fest, wann er am 1. September mit dem Geld vor der Tür des Abteilungsleiters steht. Das wirkte beinahe einen Tick zu überschwänglich. Vielleicht ist es dem 39-Jährigen aber auch wirklich ernst, weil es andernfalls doch noch zu einer Verurteilung kommen könnte. Und er dann ins Gefängnis wandert.

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