Alles auf Anfang: Angeklagter am Balinger Amtsgericht will sein Geständnis zurückziehen

Von hai

Nach zwei nicht alltäglichen Prozesstagen war am Dienstag endlich ein Ende in Sicht. Der Staatsanwalt stand schon für sein Plädoyer in den Startlöchern. Doch dann ließ der Angeklagte die Bombe platzen und kündigte an, sein Geständnis zurückzuziehen. Nun geht wohl alles von vorne los.

Alles auf Anfang: Angeklagter am Balinger Amtsgericht will sein Geständnis zurückziehen

Der zweite Verhandlungstag am Balinger Amtsgericht endete mit einer Überraschung: Der Angeklagte kündigte an, sein Geständnis zurückzuziehen.

„Ich brauche noch zwei Minuten. Ich bin fast fertig“, kündigte der Staatsanwalt seine abschließenden Worte an. Doch zum Abschluss kam am Dienstagabend keiner mehr. Denn der Angeklagte kündigte überraschend an, sein Geständnis, mit dem er gleich zu Beginn des Prozesses alle Taten einräumte, zurückzuziehen.

Zwei lange und nicht alltägliche Prozesstage lagen da bereits hinter den Prozessbeteiligten.

Angeklagter kommt zu spät

Nachdem er zunächst verspätet im Gerichtssaal erschien, weil er noch vor der gegenüberliegenden Kneipe saß, machte der Angeklagte dort weiter, wo er am ersten Verhandlungstag aufgehört hatte.

Er gab teils wirre Anekdoten, die komplett am Thema vorbeigingen von sich, machte Anschuldigungen gegen Polizei und Zeugen und lieferte sich Streitgespräche mit der Richterin, dem Staatsanwalt und vor allem seinem Pflichtverteidiger. Mit dem Unterschied, dass deren Geduldsfäden, die er bereits am Vortag massiv strapaziert hatte, nun reihum rissen.

Auch am zweiten Verhandlungstag wurden weitere Polizisten zum Zustand des Angeklagten bei den vorgeworfenen Taten befragt. Die Aussagen deckten sich weitestgehend mit denen ihrer Kollegen am Montag.

Zudem sagten drei zivile Opfer aus: Ein Mann, der beim Geislinger Motorradtreffen grundlos vom Angeklagten angegriffen worden sein soll, sowie zwei Frauen, die der Beschuldigte von seinem Balkon aus aufs Übelste beschimpft haben soll.

Zeugin wird Opfer von Wutanfall

Als eine der beiden Frauen im Zeugenstand berichtete, dass der Mann sie schon seit längerer Zeit permanent beleidigte, ihren Friseursalon aufsuche und auch dort wüste Beschimpfungen vor ihrer Kundschaft ausstieße, schrie der Angeklagte, der sich am zweiten Verhandlungstag noch weniger im Griff hatte als am ersten, sie mit hochrotem Gesicht an.

Auf die Frage des Staatsanwalts, ob die Begegnungen mit dem Angeklagten immer so ablaufen, bejahte die Zeugin und ergänzte: „Wir haben richtig Angst, dass es nicht bei Beleidigungen bleibt. Keiner bringt den Müll alleine raus wegen ihm.“

Wichtigster Tagesordnungspunkt war das psychologische Gutachten des Sachverständigen, das über die Schuldfähigkeit Aufschluss geben sollte. Der Sachverständige erklärte, dass die Beurteilung sehr schwer gefallen sei. „Es ist äußerst schwierig, ein geordnetes Gespräch mit ihm zu führen. Seine Antworten gehen wild durcheinander.“

Gutachten lässt Interpretationsspielraum

Bei einigen Vorwürfen geht der Sachverständige eher davon aus, dass der Beschuldigte bei der Tat steuerungsunfähig war, bei anderen eher nicht – bei einem Großteil liegt die Antwort irgendwo dazwischen: „Es gibt bei einer Vielzahl der Fälle viel Interpretationsspielraum.“

Anschließend ging es darum, wie mit den beschlagnahmten Gegenständen – ein BMW X3, ein Piaggio-Dreirad-Roller und ein E-Scooter sowie sechs Kameras, mit denen er Videos von Polizeieinsätzen auf Facebook gestellt haben soll – verfahren werden soll.

Der Staatsanwalt wollte diese Frage in einem gesonderten Prozess klären, auch weil er von den Mätzchen, die der Angeklagte trieb, zunehmend genervt war. Das wiederum ärgerte den Angeklagten, der daraufhin ankündigte, sein Geständnis zurückzuziehen.

Wird der Prozess neu aufgerollt?

Davon rieten ihm sein Verteidiger und die Richterin ab: „Überlegen Sie sich das gut. Das schlägt sich auch im Strafmaß nieder“, gab sie ihm noch mit, eher er sich mit seinem Anwalt zur Beratung zurückzog.

Aus der kamen beide ohne Ergebnis zurück: „Es war keine Willensfindung möglich. Ich habe vergeblich versucht, ihm die Lage zu erklären, vielleicht schaffen Sie es ja“, wandte er sich an die Richterin. Doch die hatte schon ihren Kalender vorbereitet und einen Fortsetzungstermin ins Auge gefasst.

Dort könnte die ganze Verhandlung nun von vorne beginnen, wenn der Angeklagte bei seinem Vorhaben bleibt. Dann auch mit allen 32 Zeugen und nicht in der abgespeckten Version.

Der Staatsanwalt kündigte schon an, dass aus seiner Sicht „nun keine Bewährung mehr drin ist“. Der Angeklagte entgegnete, dass er sowieso in die nächste Instanz gehe, wenn es eine Haftstrafe gebe.

Info Der Prozess wird am Dienstag, 13. August, fortgesetzt.