Albstädter freigesprochen: Raubüberfall nicht vorgetäuscht, um Erwerbsminderungsrente zu kassieren

Von Pascal Tonnemacher

Ein 55-jähriger Albstädter ist vor dem Amtsgericht Albstadt am Mittwoch freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, einen Raubüberfall im September 2019 vorgetäuscht zu haben, um wegen der Tatfolgen Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Doch die Beweislage reichte nicht aus.

Albstädter freigesprochen: Raubüberfall nicht vorgetäuscht, um Erwerbsminderungsrente zu kassieren

Der Prozess fand im Amtsgericht Albstadt statt (Symbolfoto).

Es war eine sehr undurchsichtige Sache mit einigen Widersprüchen, mit der es die Beteiligten am Amtsgericht Albstadt zum Abschluss des Verhandlungstags am Mittwoch zu tun hatten.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Ein damals 55-Jähriger soll im September 2019 in Truchtelfingen einen Raubüberfall auf sich selbst vorgetäuscht haben, um wegen der Tatfolgen Erwerbsminderungsrente beziehen zu können.

Jugendliche sollen geschlagen und geraubt haben

Angezeigt hatte dieser bei der Polizei, dass eine Jugendgruppe ihn nach dem Einkaufen am Spätabend attackiert und Einkäufe, Geldbeutel und Handy gestohlen hätten.

Richterin Kalkan und auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sahen den Sachverhalt nach der Vernehmung des zuständigen Kriminaloberkommissars als einzigem Zeugen als nicht bestätigt an. Das Vortäuschen könne man ihm nicht nachweisen. Folglich ein Freispruch.

Zwar habe es Widersprüche in den Angaben des Opfers gegeben und der Polizeibeamte meinte: „In 20 Jahren ist mir so ein Fall noch nie zu Gesicht gekommen.“

Verbindung zu Schlitzohr-Brand

Doch ein Zeuge im Prozess rund um den Brand der Albstädter Gaststätte Schlitzohr beschuldigte einen dort Angeklagten, mit eben dem Überfall auf den 55-Jährigen in Truchtelfingen geprahlt zu haben.

Vernommen wurden die dort Beschuldigten und der Zeuge aber nie. Die Richterin dazu: „Das wäre sinnvoll gewesen.“ Der Kriminalbeamte mutmaßte, dass es versehentlich vergessen wurde, weil die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft gewechselt hatte. Womöglich wird der Überfall also noch aufgeklärt.

Wecker-App und Klingelton überzeugen nicht als Beweise

Auch eine mutmaßlich in einem WLAN heruntergeladene Wecker-App, die auf die typische Aufstehzeit des Angeklagten eingestellt wurde, konnte die Richterin nicht überzeugen.

Ebenso wenig konnte das in der App als Klingelton eingestellte Peter-Maffay-Lied über gescheiterte Existenzen (Angeklagter: „Das ist überhaupt nicht meine Musik!“) als stichhaltiger Beweis dafür dienen, dass der Angeklagte in der Verzweiflung rund um Wohnungskündigung, Hartz IV und vermeintliche Alkoholprobleme alles erlogen hat.

VIdeoaufzeichnungen sind nicht gesichert

Zudem hatte die Polizei Videoaufzeichnungen der dortigen Einkaufsmärkte rund um den Tatzeitraum nicht sichern können. Auch wenn sich Kripo-Beamter und Angeklagter hier uneinig sind: Möglicherweise wären darauf der Angeklagte und die Täter zu sehen gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche noch Rechtsmittel einlegen.