Albstädter Paar soll mit nicht existenten medizinischen Handschuhen Millionen erschlichen haben

Von Holger Much

Vor dem Hechinger Landgericht muss sich zurzeit ein Ehepaar aus Albstadt verantworten. Mit dem Verkauf von nicht existenten Handschuhen sollen sich die beiden die Summe von über zwei Millionen Euro erschlichen haben. Die Verhandlung wird kommenden Montag fortgesetzt.

Albstädter Paar soll mit nicht existenten medizinischen Handschuhen Millionen erschlichen haben

Mit nicht existenten Exemplaren medizinischer Handschuhe wie diesen soll das Albstädter Paar Millionen verdient haben (Symbolfoto).

Vor dem Hechinger Landgericht muss sich ein Ehepaar aus Albstadt verantworten. Beide Ehepartner sollen, so sie Anklage der Staatsanwaltschaft, an einer großen Betrugssache mit nicht existenten medizinischen Handschuhen beteiligt gewesen sein, um sich auf diese Weise über zwei Millionen Euro zu erschleichen.

Staatsanwaltschaft zählt mehrere Anklagepunkte auf

Neben diesem Hauptanklagepunkt wird beiden vorgeworfen, im Rahmen eines Anlagebetruges ihr Konto als Zwischenlager für die teils fünfstelligen Summen zur Verfügung gestellt zu haben. Ebenfalls sollen hierfür beide als Geldboten agiert haben. Laut weiteren Anklagepunkten legt die Staatsanwaltschaft dem Mann des Paares Delikte wie illegalen Besitz von Waffen- und Drogen, Körperverletzung und Beleidigung vor.

Betrug und Beihilfe zum Betrug

Eröffnet wurde der Prozess bereits am Montag vor zwei Wochen. An dem Tag wurde jedoch nur die Anklageschrift verlesen. Dem Albstädter Ehepaar wird Betrug, beziehungsweise Beihilfe zum Betrug vorgeworfen.

Zwei Millionen Euro für Handschuhe, die nie existierten

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 31-jährige Mann aus Albstadt im Juli vergangenen Jahres eine Summe von über zwei Millionen Euro für die Lieferung medizinischer Handschuhe bekommen haben, die es aber nie gab. Die Existenz der insgesamt 600.000 Packungen hatte der Angeklagte seinen Geschäftspartnern nur vorgespielt. Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, wurde in Fußfesseln vorgeführt.

Eine österreichische Firma war Opfer des Betrugs

Mit diesem Plan soll er, so die Anklage weiter, eine österreichischen Firma, die mit medizinischen Produkten handelt, um die Summe betrogen haben. Das österreichische Unternehmen geriet durch diesen Betrug finanziell in extreme Schieflage. Nachdem wohl ein erstes Geschäft mit 500.000 FFP3-Schutzmasken nicht zustande kam, wurde vom Angeklagten ein zweites Geschäft in die Wege geleitet. Den Auftrag einer Berliner Firma, eine große Menge medizinischer Schutzhandschuhe an die Bundeswehr zu liefern, reichte der Angeklagte an das österreichische Unternehmen weiter.

Nicht existenter Handschuhlieferant wurde gleich mit genannt

Zudem habe er den Österreichern gleich den Kontakt eines Handschuhlieferanten in der Türkei mit vermittelt, der ebenfalls nicht existiert habe. Ein in der Türkei lebender Freund übernahm laut Staatsanwaltschaft für einen Teil der zu erwartenden Summe die Rolle des Lieferanten.

Das Geld landete auf dem Konto der Ehefrau

Demnach sollte die Österreichische Firma über vier Millionen Euro für 600.000 Handschuhe zahlen, die Hälfte war gleich nach Eingang der Ware zu bezahlen. Da der Angeklagten ebenfalls die Absage eines Prüftermins für die - nicht existenten - Handschuhe als auch den Prüfbericht gefälscht haben soll, sei tatsächlich die Anzahlung von über zwei Millionen Euro auf dem türkischen Konto der Ehefrau eingegangen, die ebenfalls vor Gericht sitzt.

Angeklagte machen selbst keine Angaben - nur die Verteidiger lesen vor

Der Beginn des zweiten Verhandlungstages am Montag, 22. März, wurde zunächst kurzfristig um eine Stunde von 9 Uhr auf 10 Uhr verschoben. Dann dauerte es weitere 30 Minuten, weil die Anwältin der Angeklagten später im Gericht eintraf. Beide Angeklagten machten an diesem Tag weder persönlich Angaben zu ihrer Person, noch äußerten sie sich zu den Anklagepunkten.

Verständigungsgespräch führt zu keinem Ergebnis

Die jeweiligen Anwälte lasen nur kurz die Lebensläufe der Angeklagten vor. Ein über zweistündiges, nichtöffentliches Verständigungsgespräch führte, wie der Richter dann am Nachmittag wieder öffentlich verkündete, zu keinem Ergebnis.

Anwalt des Angeklagten wollte den Prozess an die Türkei abgeben

Der Anwalt des Angeklagten hatte, so informierte der Richter, vorgeschlagen, den Prozess an die Türkei abzugeben, weil auch dort Anklage erhoben worden sei. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch ab.

Am Montag, 29. März, wird die Verhandlung fortgesetzt

Der Anwalt des Hauptangeklagten versprach zudem noch, im Rahmen des nächsten Verhandlungstages eine „schriftliche Einlassung“ seines Mandanten zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen vorzulegen. Die Verhandlung wird am Montag, 29. März, um 9.15 Uhr fortgesetzt.