Albstadt

Alb-Plus-Programm darf bleiben: Kartellbehörde stellt Verfahren gegen Albstadtwerke ein

20.12.2021

Von Pascal Tonnemacher

Alb-Plus-Programm darf bleiben: Kartellbehörde stellt Verfahren gegen Albstadtwerke ein

© Dagmar Stuhrmann

Mit einer Alb-Plus-Karte wie dieser können Albstadtwerke-Kunden Vergünstigungen erhalten wie beispielsweise kostenlosen Bädereintritt (Symbolfoto).

Die Albstadtwerke haben mit ihrem Rabattprogramm keine marktbeherrschende Stellung missbraucht, sagt die Energiekartellbehörde – und hat deshalb das Verfahren wegen des Alb-Plus-Programms eingestellt. Kundinnen und Kunden können damit weiterhin Vergünstigungen erhalten und beispielsweise gratis in den städtischen Bädern schwimmen.

Mehr als zwei Jahre lang hatten sie gestritten: die Energiekartellbehörde und die Albstadtwerke. Denn seit Einführung im Juni 2019 stößt das Alb-Plus-Programm, das die Albstadtwerke als Dankeschön für ihre treuen Kunden ins Leben gerufen hatten, manch einem sauer auf (wir berichteten mehrfach). Gestört hatte seither insbesondere, dass Alb-Plus-Kunden kostenfrei in den städtischen Bädern schwimmen...

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