Balingen

Aktion der „Querdenker“ in der Balinger Innenstadt war illegal

05.11.2020

Von Michael Würz

Aktion der „Querdenker“ in der Balinger Innenstadt war illegal

© Peter Freitag/Pixelio

Andächtige Stimmung schützt vor Strafe nicht: Ein „Lichtspaziergang“ in Balingen war nicht angemeldet.

Mit einem sogenannten „Lichtspaziergang“ verschiedener Gruppen, die gegen die Corona-Maßnahmen protestieren, haben diese in Balingen gegen das Gesetz verstoßen. Das betont Jürgen Luppold, Sprecher der Stadtverwaltung Balingen.

Verschiedene Initiativen wie die „Querdenker 743“, „Freiheitsboten“ und „Corona-Aufklärer“ hatten am Montagabend zu einem entsprechenden „Spaziergang“ durch die Balinger Innenstadt aufgerufen. Die Teilnehmer zogen unter anderem mit Kerzen und Lichtern durch Balingen.

Ob Demo, Kundgebung oder Spaziergang: Anmeldung muss sein

Damit hätten sie gegen das Versammlungsrecht verstoßen – laut Luppold war die Veranstaltung nicht angemeldet. Auch sei diese nicht vereinbar mit der geltenden Corona-Verordnung. „Bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Anmeldung hingegen können solche Veranstaltungen grundsätzlich stattfinden“, sagt Luppold. Das Ordnungsamt erteile den Anmeldern dann notwendige Auflagen. Unangemeldet aber stünden auch durchaus Strafen im Raum, würden Polizei oder Ordnungsamt der Initiatoren habhaft.

Corona-Skeptiker wollen Aktion etablieren

Die Initiativen unterdessen wollen die Aktion etablieren. „Ab sofort jeden Montag ab 19 Uhr“, wie es in einem Aufruf heißt. Auch davon wisse die Stadt bislang: nichts.

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