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Tarifstreit: Ärztinnen und Ärzte im Zollernalbkreis wollen sich bundesweiten Streiks anschließen

Von Lea Irion

Am Donnerstag streiken bundesweit Ärztinnen und Ärzte, die in kommunalen Kliniken beschäftigt sind. Dazu hatte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund aufgerufen. Hintergrund sind unter anderem die Arbeitsbedingungen. Auch Mitarbeitende des Zollernalb-Klinikums sollen an dem Warnstreik teilnehmen.

Auch Mitarbeitende des Zollernalb-Klinikums nehmen offenbar an dem Warnstreik teil (Symbolfoto).

Vor etwa einer Woche hatte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund deutschlandweit zu einem Warnstreik aufgerufen. In vier Verhandlungsrunden und zwei Sondierungsgesprächen habe der Marburger Bund versucht, eine Einigung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu erreichen.

„Aber immer dann, wenn es konkret wurde, blockierte die VKA eine mögliche Einigung und fiel in die übliche Verweigerungshaltung zurück“, schreibt die Gewerkschaft. Aus diesem Grund rief der Marburger Bund zu einem Warnstreik des betroffenen Klinikpersonals auf.

Was die Forderungen sind

Der Marburger Bund fordert „eine lineare Erhöhung der Gehälter um 5,5 Prozent für die Laufzeit von einem Jahr, klare Grenzen für Bereitschaftsdienste, eine generelle Begrenzung der Rufbereitschaft auf höchstens zwölf Rufdienste pro Monat, einen gesicherten Anspruch auf freie Wochenenden und mehr Planungssicherheit bei den Diensten“, schreibt die Ärztegewerkschaft auf ihrer Website.

Wie der SWR berichtet, planen ebenso Ärztinnen und Ärzte der regionalen Kliniken mit einer Teilnahme an dem Warnstreik – so auch die des Zollernalb-Klinikums. In Frankfurt findet außerdem eine zentrale Kundgebung der Gewerkschaft statt.

Streikende müssen Teilnahme nicht bekanntgeben

Ob die Medizinerinnen und Mediziner des Zollernalb-Klinikums an dem Warnstreik teilnehmen, konnte Manfred Heinzler, kaufmännischer Geschäftsführer des Klinikums, auf schriftliche Anfrage des ZOLLERN-ALB-KURIER zunächst nicht sagen. Grund hierfür sei, dass die Mitarbeitenden eine Teilnahme an einem Warnstreik nicht explizit mitteilen müssen.

„Wir können das nicht beurteilen, da die Aktionen von den in Gewerkschaften organisierten Ärzten selbst durchgeführt werden und nicht angekündigt werden müssen“, betont Heinzler. „Sollte ein Klinikum massiv betroffen sein, ist es seit Jahren praktizierte Praxis, dass eine sogenannte Notdienstvereinbarung geschlossen wird.“

Patientenwohl hat Priorität

Diese Notdienstvereinbarung regelt, dass auch im Falle eines Streiks mögliche Notfälle angemessen behandelt werden. In der Regel könne man sich das wie einen Dienst an Wochenenden vorstellen.

„Für einige Bereiche bedeutet das dann einen 24/7-Dienst, für andere Bereiche eine entsprechende Bereitschaftsbesetzung“, so Heinzler, und merkt an: „Sowohl bei den Gewerkschaften wie auch bei den Einrichtungen genießt das Patientenwohl oberste Priorität.“