Wie das Landratsamt bekanntgibt, müssen sich Besitzer und Besitzerinnen von Waffen im Zollernalbkreis auf neue Regelungen ab dem 1. September 2021 einstellen.
In Sachen Waffen gelten ab September neue Regelungen (Symbolfoto).
Mit Stichtag zum 1. September 2021 enden die Übergangsregelungen im Waffengesetz. Das teilt das Landratsamt am Mittwochnachmittag mit.
Besitzer betroffener Waffen oder Teile müssen bis dahin eine Meldung bei ihrer Waffenbehörde tätigen, oder eine Erlaubnis beantragen.
Konkret betroffen sind nach Auskunft der Behörde:
Wird die Beantragung der Erlaubnis oder die Abgabe bei der Polizei oder den Waffenbehörden unterlassen, macht der Besitzer sich nach dem 1. September 2021 strafbar.
Weitere Informationen gibt es bei den jeweiligen Waffenbehörden Albstadt, Balingen, Hechingen und dem Landratsamt.