Zollernalbkreis

Änderungen im Waffengesetz: Das ändert sich für Betroffene im Zollernalbkreis ab September

26.08.2021

von Pressemitteilung

Änderungen im Waffengesetz: Das ändert sich für Betroffene im Zollernalbkreis ab September

© Velizar Ivanov/Unsplash

In Sachen Waffen gelten ab September neue Regelungen (Symbolfoto).

Wie das Landratsamt bekanntgibt, müssen sich Besitzer und Besitzerinnen von Waffen im Zollernalbkreis auf neue Regelungen ab dem 1. September 2021 einstellen.

Mit Stichtag zum 1. September 2021 enden die Übergangsregelungen im Waffengesetz. Das teilt das Landratsamt am Mittwochnachmittag mit.

Besitzer betroffener Waffen oder Teile müssen bis dahin eine Meldung bei ihrer Waffenbehörde tätigen, oder eine Erlaubnis beantragen.

Konkret betroffen sind nach Auskunft der Behörde:

  • erlaubnispflichtige, wesentliche Teile von Schusswaffen (insbesondere Verschlüsse und Gehäuse)
  • verbotene, wesentliche Teile von verbotenen Schusswaffen (insbesondere Verschlüsse und Gehäuse)
  • erlaubnispflichtige Salutwaffen
  • verbotene Salutwaffen (Salutwaffen, die aus verbotenen Waffen entstanden sind)
  • verbotene Magazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss; Magazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss (dies gilt auch entsprechend für Magazingehäuse)
  • verbotene Langwaffen für Zentralfeuermunition mit festen Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss, Kurzwaffen für Zentralfeuermunition mit festem Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss
  • erlaubnispflichtige Pfeilabschussgeräte

Wird die Beantragung der Erlaubnis oder die Abgabe bei der Polizei oder den Waffenbehörden unterlassen, macht der Besitzer sich nach dem 1. September 2021 strafbar.

Weitere Informationen gibt es bei den jeweiligen Waffenbehörden Albstadt, Balingen, Hechingen und dem Landratsamt.

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