Dotternhausen

Absprachen, Ausnahmen, Ängste: Wie mächtig ist die Zementlobby?

15.06.2018

von Nicole Leukhardt

Lesen Sie an dieser Stelle die große ZAK-Recherche mit allen Hintergründen rund um das Holcim-Werk in Dotternhausen und dessen Müllverbrennung. Alles auf einen Blick finden Sie in unserer Online-Doku zum Thema.

Seit Jahren formiert sich Widerstand gegen die Müllverbrennung im Holcim-Zementwerk in Dotternhausen. Viele Bürger befürchten, dass zu viel Schadstoffe aus den Schloten des Werks kommen und sind der Ansicht, dass dies mit Hilfe einer moderneren Filteranlage verhindert werden könnte. Monatelange Recherchen des ZOLLERN-ALB-KURIER belegen, dass auch das Regierungspräsidium Tübingen noch 2015 mit Blick auf die Gesundheit der Schlichemtäler auf die neue Technik pochte. Umgerüstet wurde bislang jedoch nicht.

Das Wichtigste auf einen Blick, überschtlich erklärt: zementwerk.zak.de

Juni 2015, Flughafen Frankfurt: In den Terminals herrscht geschäftiges Treiben. So auch in einem der Besprechungsräume, wo um die Zukunft der Zementindustrie in Deutschland verhandelt wird. Am Tisch sitzen Mitarbeiter des Umweltbundesamts, des Umweltministeriums Baden-Württemberg, des Bayrischen Landesamts für Umwelt, des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen sowie Vertreter der bundesdeutschen Zementindustrie. Öffentlich wurde dieses Treffen durch eine Reportage des Fernsehsenders RTL vor wenigen Wochen. Was die Fernsehreportage nicht explizit erwähnt, aus dem Verteiler des Gesprächsprotokolls, der dem ZAK vorliegt, aber eindeutig herauszulesen ist: Auch das Dotternhausener Holcim-Zementwerk ist in dieses Treffen involviert.

Aus dem internen Schriftverkehr, der uns ebenfalls vorliegt, geht hervor, wer an der Organisation des Treffens, dem weitere folgen, beteiligt ist: der Verein Deutscher Zementwerke, der Lobbyverband der Zementindustrie.

Worum aber geht es? Im Mittelpunkt der Flughafengespräche steht die Frage, wie verpflichtend die Einhaltung von Grenzwerten bei der Abgasreinigung von Zementwerken ab 2019 sein wird und welche Rolle dabei die Reinigungstechnik spielt. Denn Stand der Technik, da sind sich alle Behörden einig, ist die katalytische Reinigung, das sogenannte SCR-Verfahren. Diese Reinigungsweise, so heißt es, würde rohstoffbedingte Ausnahmen bei Schadstoffgrenzwerten unnötig machen. Diese Grenzwertüberschreitungen können Zementwerke als Müllmitverbrennungsanlagen bislang auf Antrag von Behördenseite genehmigt bekommen.

Über das Umweltministerium wird seinerzeit das Tübinger Regierungspräsidium vom Ergebnis dieses Flughafengesprächs informiert. Hausintern scheint die Haltung gegenüber dem Dotternhausener Zementwerk hart: Rohmaterialbedingte Grenzwertausnahmen werde es nach 2018 nicht mehr geben. Im August 2015 wird die Firma Holcim darüber wie folgt informiert: „Wir sehen weiterhin keine rechtliche Möglichkeit, rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak und Gesamt-Kohlenstoff über den 1. Januar 2019 hinaus zu erteilen.“ Die Begründung der Behörde: Mit einer SCR-Anlage seien die Grenzwerte einhaltbar. „Die Nachrüstung ist zumutbar und wirtschaftlich“, betont das RP. Denn: „Anhaltspunkte dafür, dass Holcim wegen pekuniären Nöten nicht in der Lage ist, entsprechend zu investieren, liegen nicht vor“, heißt es in dem Schriftwechsel.

Bei Holcim ist man da offensichtlich anderer Meinung. Habe die Zementindustrie doch beim Flughafengespräch im Juni deutlich gemacht, dass sie eine Liste erarbeite, die die Reihenfolge der Umstellung der Zementwerke in Deutschland auf SCR zeitlich ordnet. Für den Standort Dotternhausen, so heißt es von Holcim dazu, wolle man ein internes Konzern-Ranking abwarten, ob ein Bekenntnis zur Nachrüstung erfolge.

Im August 2015 legt das Umweltministerium dem RP nahe, Kontakt mit dem Dotternhausener Werk aufzunehmen, um „doch noch eine Einigung für eine Nachrüstung mit einer SCR-Anlage zu erreichen.“ Gleichzeitig weiß man bei der Behörde um die besondere Situation in der kleinen Schlichemtalgemeinde und den Streit, der dort seit langem schwelt. „Insbesondere im Verfahren Holcim (...) stehen wir einer interessierten und informierten Öffentlichkeit und Bürgerschaft gegenüber. Sofern man im Verfahren und in der Genehmigung das Anforderungsniveau der 17. BImSchV zu Lasten der betroffenen Anwohner/der Umwelt verlassen würde, müssen wir mit heftigen Widerständen rechnen.“

Im September 2015 wiederholt das Tübinger RP in einer E-Mail seinen Standpunkt, dass es keine Verlängerung der Ausnahmen geben wird. Wortwörtlich schreibt die Behörde nun: „Nach derzeitiger Bewertung haben wir erhebliche Bedenken, Ausnahmen für Ammoniak oder/und Gesamt-C über den 31. Dezember 2018 hinaus zuzulassen.“ In dem Schreiben heißt es weiter: „Rohstoffbedingte Ausnahmen für Ammoniak halten wir für nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr für begründbar. Bei Gesamt-C halten wir die Absenkung auf SCR-Niveau (katalytisches Verfahren) für angezeigt. Die Ausnahmen für Ammoniak und für Gesamtkohlenstoff müssen allerspätestens zum 31. Dezember 2018 auslaufen.“ Auch das Umweltministerium Baden-Württemberg wird in diesem Schriftverkehr zitiert. So heißt es weiter: „Das Umweltministerium teilt unsere Auffassung, dass die von Ihnen gewünschte längerfristige Ausnahme (…) nicht gewährt werden kann“.

Zurück in die Gegenwart. Auch fast drei Jahre nach diesem Schriftverkehr hat Holcim noch immer keine SCR-Technologie eingebaut und kann sich dabei weiterhin auf Ausnahmeregelungen berufen.

Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Frank Lorho, Pressesprecher des Umweltministeriums, erklärt das so: Ein Gutachter der Firma Holcim habe Ammoniakemissionen „in einer Höhe prognostiziert, dass (...) rechnerisch eine Einhaltung der Grenzwerte zunächst als nicht möglich erschien.“ Auf das oben zitierte Schreiben des RPs hin habe Holcim „eine ergänzende Stellungnahme des Gutachters übermittelt“. Daraus sei hervorgegangen, dass „unter Berücksichtigung der Anlagenkonstellation und Prozessoptimierungsmaßnahmen eine weitere Absenkung des Ammoniakemissionsniveaus erreicht werden könnte“. Messungen aus Betriebsversuchen hätten dies zwischenzeitlich auch belegt. Auf die Bedenken bei Gesamtkohlenstoff-Emissionen geht der Pressesprecher nicht ein.

Grundsätzlich, so erläutert Dirk Abel, Pressesprecher des RP Tübingens, sei die Verordnung technikoffen. Das bedeutet, dem Zementwerk ist die Art und Weise der Reinigung freigestellt. In internen Unterlagen heißt es: „Die Auswahlmöglichkeiten bei der technischen Nachrüstung bleiben bestehen, so lange die gewählte technische Nachrüstung mindestens das Emissionsniveau gewährleistet, wie es die SCR-Technik zu gewährleisten in der Lage ist. Entscheidend ist die Einhaltung der Grenzwerte ab dem 1. Januar 2019.“

Auf die Frage, warum das Zementwerk die SCR-Anlage bis heute nicht nachgerüstet hat, antwortet Holcim-Pressesprecherin Sabine Schädle: „Die Errichtung einer SCR-Anlage am Standort Dotternhausen würde insgesamt zu deutlich höheren Gesamtemissionen führen, da für die Überwindung des bauartbedingten höheren Druckverlustes (Einbau eines Katalysators im Abgasstrom) und der für die Reaktionen notwendigen Wiederaufheizung der Abluft zusätzlich Energie aufgewendet werden muss.“ Zusätzliche Emissionen wären die Folge. „Für Dotternhausen hat man die Techniken abgewogen und festgestellt, dass SCR nachteilig wäre. Für das Zementwerk Dotternhausen ist die SNCR-Technik die vorteilhaftere Technik, weil sie unter anderem im Gesamten 7700 Tonnen pro Jahr weniger Emissionen hat, als es die SCR bieten würde“, erklärt sie.

Auf die Anfrage von RTL-Journalisten hatte das Zementwerk erklärt, dass ihnen der Einsatz der SCR-Technologie weder vom RP Tübingen noch vom Umweltministerium Baden-Württemberg überhaupt nahegelegt worden sei. Das RP zumindest antwortete auf dieselbe Frage gegenteilig.

Was die Umrüstung auf SCR kosten würde, ist nicht zu erfahren. Nach allem, was bekannt ist, dürfte sie im kleinen, zweistelligen Millionenbereich liegen. „Es ist keine Frage der Kosten, sondern des Nutzens“, begründet Schädle.

Eine Rechnung, die für Dr. Harald Schönberger nur bedingt aufgeht. Er ist Masterfachsprecher am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft an der Universität Stuttgart. „Die SCR-Technik ist primär dafür da, die Stickoxidemissionen zu vermindern. Dabei ist sie deutlich effektiver als die SNCR-Technik. Im Nebeneffekt kann die SCR-Technik auch Kohlenwasserstoff verringern“, erklärt er. Außerdem sagt der Fachmann: „Mit der SCR-Technik sind die Stickoxid- und Ammoniakemissionen deutlich niedriger als mit der SNCR-Technik.“

Und obwohl selbst das Tübinger RP im Oktober 2015 schreibt, das die SNCR-Technologie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, gibt es grünes Licht und genehmigt Ausnahmen. Rohstoffbedingt, wie es im späteren Bescheid heißt. Die Feststellung, rohstoffbedingte Ausnahmen seien mit neuer Technologie nicht mehr erforderlich, bezögen sich auf Aussagen der anfänglichen Gespräche auf Behördenebene, sagt Sabine Schädle und erklärt so, weshalb die einst harte Haltung und die entschiedene Forderung nach technischer Aufrüstung verpufft zu sein scheint.

Auf Nachfrage gibt das RP an, die Höhe dieser benötigten Ausnahmen basierten im Wesentlichen auf gutachterlichen Einschätzungen. Ersteller des Gutachtens ist der Protagonist, bei dem die Fäden der Recherche immer wieder zusammenlaufen: der Verein Deutscher Zementwerke. Und dabei ist noch Anfang 2017 in internen Unterlagen des Regierungspräsidiums zu lesen, „dass die von der Zementindustrie vorgelegten Gutachten des VDZ zu rohstoffbedingten Ausnahmen nur begrenzt belastbar sind und darin Annahmen getroffen werden, die nicht nachvollziehbar sind.“

Zwar nimmt die Behörde die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung als Grundlage, der Spielraum in Sachen Ausnahme scheint jedoch groß. Dies wird am Dotternhausener Beispiel für Kohlenmonoxid deutlich. Laut Gesetz sollte der Wert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel betragen. Die Sondergenehmigung ist jedoch bisher mit 2000 Mikrogramm 40-mal höher. Für 2019 wird der Wert neu festgelegt. Dabei stelle die Behörde „hohe Anforderungen an die Gewährung einer weiteren Ausnahme“. Dass diese Ausnahme notwendig ist, „wurde vom RP Tübingen geprüft und als gegeben festgestellt“, informiert Sabine Schädle. Dass Holcim die speziell für das Werk geltenden Grenzwerte einhält, dafür sorgt die Überwachung durch das RP.

Das Dotternhausener Zementwerk arbeitet also auf Basis einer behördlichen Erlaubnis und unter Überwachung. Das Tübinger Regierungspräsidium (RP) hat den einhundertprozentigen Einsatz von Ersatzbrennstoffen zugelassen. Ebenso Bestandteil dieser Genehmigung: Ausnahmen in Sachen Grenzwerte. Dass es diese Sondergenehmigungen auch über den ersten Januar 2019 hinaus geben wird, ist aus Sicht des Zementwerks unabdingbar.

Dr. Volker Hönig vom Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) mit Sitz in Düsseldorf, erklärt, weshalb: „Bei der Umwandlung des Rohstoffgemischs (Kalkstein, Ton, Sand) können Emissionen aus den Rohstoffen selbst entstehen, die im Prozess nicht zurückgehalten werden.“ Die Behörde könne also entsprechende Ausnahmen zulassen. Sabine Schädle sagt uns dazu: „Ohne diese Ausnahmen könnten die Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für diese Stoffe nicht eingehalten werden.“

Sie betont aber auch: „Die Reduzierung unserer Umwelteinflüsse ist Teil unserer Umweltpolitik. Wir prüfen mögliche weitere Emissionsminderungsmaßnahmen, und wenn sie für den Standort Dotternhausen sinnvoll sind, werden wir diese auch in der Zukunft umsetzen.“

 

Dem Recht der Bevölkerung auf gesunde Wohnverhältnisse ist stärkeres Gewicht beizumessen.

Doch da ist ja nicht nur die Frage der verschiedenen technischen Möglichkeiten, um Grenzwerte einzuhalten. Vielmehr geht es auch darum, welche Technik die größtmögliche Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung gewährleistet. Eine Frage, die das Regierungspräsidium im August 2015 ebenfalls umgetrieben hat. Die behördliche Formulierung klingt dramatisch: „Dem Recht der Bevölkerung auf gesunde Wohnverhältnisse ist stärkeres Gewicht beizumessen, als dem wirtschaftlichen Interesses Holcims an der Einsparung von Investitionskosten für die SCR-Technologie.“

Die Formulierung legt außerdem nahe, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen und der Forderung nach modernerem Reinigungsverfahren besteht. Denn in den Unterlagen heißt es: „Holcim verpflichtet sich, (...) für den Sekundärbrennstoff-Einsatz mit 100 Prozent die SNCR-Technologie durch die SCR-Technologie zu ersetzen.“

Ersatzbrennstoffe – für die Dotternhausener Bürgerinitiative, aus der mittlerweile der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb geworden ist, ist dieser Begriff ein Reizwort. Denn für die engagierten Bürger ist klar: Ersatzbrennstoffe sind nichts weiter als Müll, Zementwerke schlecht gefilterte Müllverbrennungsanlagen. „Die Zementwerke haben schon immer die dreckigsten Brennstoffe eingesetzt“, ärgert sich Norbert Majer. Der bisherige Sprecher der BI klagte deswegen vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht dagegen, dass Holcim seine Öfen zu 100 Prozent mit Abfall befeuern darf. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Was aber wird heute nun tatsächlich in Dotternhausen verfeuert? Das Regierungspräsidium Tübingen hat im jüngsten Bescheid Tiermehl, Tierfett, Trockenklärschlamm, Biomasse, Kunststoffe, heizwertreiche Flugasche, Bearbeitungsöle, Altreifen und Gummiabfälle, Faserfangstoff sowie aufbereitete, bituminöse Dachpappen als Brennstoffe zugelassen.

Die Abfallarten und ihre hohe Quote mögen neu sein, Müllverbrennung im Zementwerk in Dotternhausen an sich ist es nicht. Bereits in den 1980er Jahren wurden die Öfen des Vorgängers Portlandzementwerk nicht allein mit Kohle oder Öl befeuert, wie ein Blick in die Protokolle der Gemeinderatssitzungen dieser Zeit zeigt. Laut Sitzungsniederschrift vom 30. April 1982 beantragte das Zementwerk die Einrichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung, Dosierung und für den Transport von Altreifen zur Zufeuerung in der Drehofenanlage.

„In den 1970-er Jahren wurde der Abfall als Brennstoff entdeckt. Rohrbach kam dann als einer der ersten auf Altreifen, alles wurde aus reinen Kosten- oder Gewinngründen gemacht“, sagt der damalige Bürgermeister Norbert Majer heute. Eine Antwort auf die Frage, wie er selbst während seiner Amtszeit bei den Entscheidungen zur Altreifenverfeuerung abgestimmt hatte, war trotz mehrmaliger Nachfrage von ihm nicht zu bekommen.

Doch auch in der Dotternhausener Ortschronik findet man Hinweise auf den Einsatz von Ersatzbrennstoffen. Die Autoren vermerken bereits für das Jahr 1981: „Zerkleinerte Altreifen werden als weiterer Sekundärbrennstoff im Schwebgas-Wärmetauscher eingesetzt. Sie sparen rund 25 Prozent Primärenergie (Kohle oder Öl).“ Im März 1982 hatte das damalige Portlandzementwerk den Gemeinderat bereits gebeten, Versuche zu genehmigen, bei denen Lösungsmittelrückstände verfeuert werden. Auch hier hatte das Gremium keine Bedenken oder Einwände.

Holcim-Pressesprecherin Schädle formuliert es so: „Das Zementwerk Dotternhausen kann auf über 30 Jahre Erfahrung beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen zurückblicken.“ Allerdings sagt sie auch: „Lösungsmittelrückstände wurden nie eingesetzt.“ Aktuell werde im Zementwerk rund 75 Prozent der Kohle durch alternative Brennstoffe ersetzt. „Diese von den zuständigen Behörden bereits seit Jahren genehmigten Ersatzbrennstoffe sind so ausgewählt, dass bei deren Verbrennung keine anderen oder höheren Emissionen entstehen als bei der Verbrennung von Kohle“, schreibt die Pressesprecherin weiter.

Beim Regierungspräsidium Tübingen kommt man kurz und knapp zum Fazit: „Wir genehmigen nur, was uns im gesetzlichen Rahmen möglich ist.“ Diese Grenzwerte und Ausnahmemöglichkeiten dürfe man natürlich in Frage stellen, meint Pressesprecher Dirk Abel auf Anfrage unserer Zeitung. „Letztlich ist da dann aber die Politik am Zug.“

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© Michael Würz

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