Ab Mittwochabend gibt es weitere Impftermine in Meßstetten – auch für Lehrer und Erzieher

Von Pressemitteilung

Der Landkreis reagiert damit auf die Prioritätenliste, welche das Land Baden-Württemberg neu definierte. Die Berechtigten erhalten den Impfstoff von Asta-Zeneca.

Ab Mittwochabend gibt es weitere Impftermine in Meßstetten – auch für Lehrer und Erzieher

Auch Lehrer und Erzieher können sich in Meßstetten Impftermine sichern.

In einer Pressemitteilung informiert das Landratsamt:

Die Prioritätenliste der Impfberechtigten wurde vom Land angepasst: Bestimmte Personengruppen der Priorität 2 unter 65 Jahre – wie Erzieher, Lehrkräfte, Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhaus- und Praxispersonal, Personen mit Trisomie 21, Personen in Einrichtung mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung – können ab Mittwoch einen Impftermin im Kreisimpfzentrum in Meßstetten vereinbaren.

Rund 450.000 Impfdosen im Land erwartet

Diese genannten Gruppen erhalten, sofern keine Kontraindikationen bestehen, den Impfstoff von Astra-Zeneca. Das Land Baden-Württemberg erwartet bis Mitte März rund 450.000 Impfdosen des Impfstoffes. Auf der Grundlage dieser Lieferankündigung des Sozialministeriums werden weitere Termine buchbar. Hierfür werden morgen, Mittwoch, 24. Februar 2021 um 18 Uhr für die nächsten 15 Wochen täglich 200 Ersttermine und entsprechende Zweittermine für das Kreisimpfzentrum in Meßstetten freigeschalten. Personen unter 65 Jahren, die zu der höchsten Priorität zählen, können ebenso einen Termin vereinbaren.

Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig

Die berechtigten Berufsgruppen brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Vorlagen dafür gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter den FAQs zur Corona-Impfung („Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“).

Termine gibt es wieder online und telefonsich

Die freigeschaltene Termine können im Internet auf impfterminservice.de und über die Hotline 116117 gebucht werden. Berechtigte müssen je einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung buchen.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist laut Sozialministerium

zu beachten: Lehrer und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den

Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte

Gruppe ausgewiesen.

Prüfung der Impfberechtigung erst vor Ort

Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.