Ab März soll das ganztägige Tempolimit für die Geislinger Ortsdurchfahrt gelten

Von Rosalinde Conzelmann

Das Landratsamt teilt auf ZAK-Nachfrage mit, dass unter Berücksichtigung von Lieferzeiten und der Witterung bis Anfang März die Tempo-30-Schilder für die ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Geislinger Ortsdurchfahrt aufgestellt werden.

Ab März soll das ganztägige Tempolimit für die Geislinger Ortsdurchfahrt gelten

Nachdem im Sommer 2020 die Tempo-30- Schilder nach einer Versuchsphase von Mitarbeitern des Verkehrsamtes abgebaut wurden, sollen sie nun bis Anfang März wieder dauerhaft aufgestellt werden (Archivfoto).

Das Landratsamt ist als Untere Verkehrsbehörde für diese Aufgabe zuständig. Dort heißt es am Mittwoch auf Nachfrage, dass unter Berücksichtigung von Lieferzeiten und der Witterung davon auszugehen ist, dass dieser Termin eingehalten werde.

RP musst erst zustimmen

Nachdem das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Verkehrsbehörde dem Antrag der Stadt Geislingen auf Einführung des Tempolimits in der vergangenen Woche mit einer Einschränkung zugestimmt hat, kann das Landratsamt nun tätig werden. Das Verkehrsamt der Kreisbehörde wurde am vergangenen Donnerstag über die Entscheidung informiert.

Wie berichtet, geht das Tempolimit von Ortsschild (wenn man von Rosenfeld kommt) bis (fast) zum Ortsschild. Aus Richtung Balingen kommend hat die Tübinger Behörde 230 Meter der Vorstadtstraße nicht genehmigt. Die Schilder werden erst nach der Shell-Tankstelle und nicht – wie von den Geislingern gewünscht – bereits auf Höhe des Friedhofs aufgestellt.

Grenzwerte werden überschritten

Das ganztägige Tempolimit ist die erste in Bürgerkreisen nicht unumstrittene Maßnahme im Lärmaktionsplan, die umgesetzt wird, um die unerträgliche Lärmbelastung für die Anlieger der Brücken- und der Vorstadtstraße zu reduzieren. Die Lärmpegelgrenzwerte werden deutlich überschritten und der Verkehrslärm gefährdet die Gesundheit der betroffenen Bewohner.