Ab 1. September gibt es im Meßstetter Kreisimpfzentrum Auffrischimpfungen

Von Pressemitteilung

Wer zur berechtigten Personengruppe gehört und bei wem die Zweitimpfung schon ein halbes Jahr her ist, kann sich nun mit einer dritten Dosis impfen lassen. Darüber informiert das Landratsamt.

Ab 1. September gibt es im Meßstetter Kreisimpfzentrum Auffrischimpfungen

Ab 1. September werden Auffrischimpfungen angeboten. (Symbolfoto)

Ab 1. September sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg möglich. Dies betrifft zunächst Menschen über 80 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben.

Außerdem sind Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie impfberechtigt für eine Auffrischimpfung.

Zweitimpfung muss sechs Monate zurückliegen

Wie das Landratsamt mitteilt, können die genannten Personengruppen ab 1. September ein drittes Mal geimpft werden. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Grundsätzlich können berechtigte Personen ohne Termin in das Kreisimpfzentrum nach Meßstetten kommen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Sonntag von 9.30 bis 15.30 Uhr. Unter Umständen kommt es zu Wartezeiten.

Termin möglich, aber nicht zwingend notwendig

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einen Impftermin ab Montag, 30. August, zu vereinbaren. Hierfür steht eine separate Telefonhotline täglich zu den Öffnungszeiten des KIZ zur Verfügung: 07433/922021. Personen mit einem Termin werden pünktlich zu der vereinbarten Zeit eingelassen.

Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna durchgeführt. Impfungen mit dem Impfstoff Biontech sind täglich, Impfungen mit dem Impfstoff Moderna immer freitags möglich.

Welcher Impfstoff bei welcher Impfvorgeschichte empfohlen wird

Erfolgte die Grundimmunisierung bereits mit einem mRNA-Impfstoff, so soll die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollen den mRNA-Impfstoff desselben Herstellers als Auffrischimpfung erhalten.

Zur Berechtigung muss im Impfzentrum ein Nachweis über die erfolgte Zweitimpfung vor mehr als 6 Monaten vorgelegt werden.

Hierzu ist erforderlich:

Mobile Impfteams unterwegs

Pflegeheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen werden im September durch die Heimärzte und die niedergelassene Ärzteschaft versorgt und teilweise von den mobilen Impfteams der Kreisimpfzentren angefahren.

Die entsprechenden Vorbereitungen haben bereits begonnen. Dadurch wird es keine weiteren Vor-Ort-Impfaktionen geben – die mobilen Impfteams sind in den Pflegeheimen für Auffrischungsimpfungen.

Kreisimpfzentrum schließt Ende September

Im Kreisimpfzentrum im Meßstetten werden noch bis zum 30. September 2021 Impfungen durchgeführt. Anschließend finden die jeweiligen Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen bei den niedergelassenen Ärzten statt.

Das Kreisimpfzentrum und die mobilen Impfteams haben bislang (Stand: 27.8.2021) 103.353 Impfungen durchgeführt, davon 55.391 Erst- und 47.962 Zweitimpfungen.