80-Jähriger vor Gericht: Prozess um Balinger Sparkassenüberfall startet am 10. Oktober

Von Pascal Tonnemacher

Der 80-jährige Mann, der versucht haben soll, im Mai die Sparkasse in Balingen zu überfallen, muss sich ab dem 10. Oktober vor dem Landgericht Hechingen verantworten.

80-Jähriger vor Gericht: Prozess um Balinger Sparkassenüberfall startet am 10. Oktober

Polizeibeamte setzen den festgenommenen Tatverdächtigen nach dem Überfall auf die Sparkasse in Balingen am 2. Mai in ein Auto.

Der Überfall auf die Sparkasse in Balingen im Mai kommt in wenigen Wochen vor Gericht: Der 80-jährige Mann, den Polizeibeamte nach dem Überfallsversuch in Balingen festnehmen konnten, muss sich ab dem 10. Oktober an drei Terminen vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen wirft ihm schwere räuberische Erpressung sowie versuchte schwere räuberische Erpressung in jeweils drei Fällen vor.

An drei Terminen werden mehrere Überfälle verhandelt

„Da der Angeklagte geständig ist, wird es eine reduzierte Beweisaufnahme geben“, sagt Markus Engel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen auf Anfrage.

Das Landgericht hat deshalb drei Verhandlungstage festgelegt. Am 17. und 24. Oktober beginnen jeweils ab 9 Uhr die beiden weiteren Verhandlungen unter dem Vorsitz von Richter Dr. Hannes Breucker.

Angeklagter soll nicht immer erfolgreich gewesen sein

Bei den Taten in Balingen, Villingen und Rastatt konnte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft Geld erbeuten, bei den Taten in Freiburg und Waldkirch hat der Alarm ausgelöst.

Polizeibeamte überwältigen den Mann in Balingen

In Balingen soll der 80-Jährige laut Polizei bewaffnet mit einem Koffer die Bank gegen 14 Uhr betreten und Geld gefordert haben. Wie bei allen Taten drohte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit der Explosion einer Bombe, hatte laut Staatsanwaltschaft aber nie tatsächlich Sprengstoff bei sich.

Bankangestellte händigten ihm daraufhin mehrere tausend Euro aus. Die alarmierten Polizeibeamten überwältigten den nun Angeklagten.