Sigmaringen

49-Jähriger entblößt sich vor Jungen und berührt sie: Strafe von einem Jahr und zwei Monaten

24.08.2023

von Julia Brunner

49-Jähriger entblößt sich vor Jungen und berührt sie: Strafe von einem Jahr und zwei Monaten

© Wikimedia Commons

Verhandelt wurde der Missbrauchs-Fall am Sigmaringer Amtsgericht.

Ein 49-jähriger Mann aus einer Gemeinde im Kreis Sigmaringen ist wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte im Mai diesen Jahres einen 13-Jährigen und einen 14-Jährigen bei sich zu Hause an sich gedrückt, am Gesäß und oberhalb der Kleidung im Intimbereich berührt.

Bereits zwei Wochen vor dem Vorfall soll der Mann sich vor den beiden Kindern entblößt und masturbiert haben und den 14-Jährigen dazu aufgefordert haben, ebenfalls zu masturbieren. Vor Gericht gab der Anwalt des Mannes eine Erklärung ab. „Die Vorwürfe sind zutreffend. Er bedauert es zu tiefst“, so der Anwalt.

Angeklagter intellektuell eingeschränkt

Zur persönlichen Situation des Angeklagten sagte er, dass der Mann Ende der 1990er Jahre bei einem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte. Seitdem seien unter anderem seine intellektuellen Fähigkeiten eingeschränkt. Der Angeklagte selbst gab an, dass er seit dem Unfall über 25 Operationen hinter sich habe. „Ich bin da neben der Kappe gewesen“, sagte er selbst zu dem Vorfall im Mai.

Die beiden Jungen seien bereits mehrmals bei ihm in der Wohnung gewesen. „Ich kenne die Mutter von einem der Jungs, weil sie und ich öfters zusammen Bus gefahren sind“, sagte der 49-Jährige. Dadurch sei auch der Kontakt zu den beiden Jungen zustande gekommen.

Jungen waren nicht anwesend

Da der Angeklagte geständig war, mussten die beiden nicht vor Gericht aussagen und die Richterin verlas einen Bericht der Polizei zu der Vernehmung eines der Jungen. Bei der Polizei gab dieser an, dass die ersten paar Treffen bei dem Angeklagten normal verlaufen seien, sie hätten zusammen gespielt und Witze erzählt. Dann sei der 49-Jährige aber zunehmend komisch geworden, als hätte sich bei ihm ein Schalter umgelegt.

„Sie haben ein sexuelles Interesse an den beiden entwickelt, obwohl Ihnen klar war, dass Sie das nicht dürfen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Zugunsten für den Angeklagten legte er aus, dass dieser geständig war und damit den beiden Jungen eine Aussage vor Gericht erspart hatte.

Schuldfähigkeit infrage gestellt

„Zu Ihren Lasten liegt aber, dass es sich um zwei Opfer handelt und keine Prognose erstellt werden kann, wie die beiden das verkraften werden“, sagte er. Dazu stelle sich noch die Frage, ob der Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen voll schuldfähig sei.

Fünf Termine beim Psychologen

Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Für diese schlug er drei Jahre vor. Zudem sollte dem Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden, außerdem sollte der Angeklagte fünf Termine bei einem Psychologen oder einer Beratungsstelle zu seinem sexuellen Interesse an Kindern und Jugendlichen besuchen und 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sowohl der Anwalt als auch die Richterin schlossen sich diesem Vorschlag an.

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