Albstadt

47-jähriger Mann steigt bei Ebinger Getränkehandel ein und stiehlt Sack mit Pfandflaschen

15.07.2022

Von Benno Haile

47-jähriger Mann steigt bei Ebinger Getränkehandel ein und stiehlt Sack mit Pfandflaschen

© Pixabay

Die Polizei nahm in Albstadt einen mutmaßlichen Leergut-Dieb fest. (Symbolfoto)

Weil er Leergut gestohlen haben soll und zudem unter Alkoholeinfluss Auto gefahren sein soll, wird gegen einen 47-Jährigen sowie einen möglichen Komplizen ermittelt.

Das Polizeirevier Albstadt ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls gegen den 47-Jährigen und einen möglicherweise noch unbekannten Komplizen.

Am frühen Freitagmorgen, gegen ein Uhr, war die Polizei alarmiert worden, nachdem Zeugen eine maskierte Person bemerkt hatten, die sich an einer Getränkehandlung in der Kientenstraße zu schaffen gemacht hat. Die Zeugen stellten dort auch ein in der Nähe abgestelltes Fahrzeug fest und notierten das Kennzeichen.

Auto-Kennzeichen führt Polizei auf die Spur des Verdächtigen

Während die alarmierten Polizeibeamten am Getränkemarkt zunächst nichts feststellen konnten, führte die Überprüfung des Kennzeichens die Ermittler auf die Spur des Tatverdächtigen. Wie sich herausstellte soll dieser über einen Zaun auf das Gelände des Geschäfts eingedrungen sein und dort einen Sack mit Leergut entwendet haben. Dieser konnte anschließend im Fahrzeug aufgefunden und sichergestellt werden.

Führerschein weg

Weil der Mann zudem im dringenden Verdacht stand, betrunken mit seinem Wagen zum Tatort gefahren zu sein wurde eine Atemalkoholtest durchgeführt. Nachdem dieser eine deutliche Alkoholisierung ergeben hatte, wurde eine Blutentnahme angeordnet und sein Führerschein beschlagnahmt.

Der 47-Jährige wurde nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Warum wegen besonders schwerem Diebstahl ermittelt wird

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt unter anderem dann vor, wenn zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht oder einsteigt. Ein besonders schwerer Fall ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich der Diebstahl auf eine geringwertige Sache bezieht.

Einen genauen Euro-Betrag als Schwelle zwischen einem gewöhnlichen und einem besonders schweren Diebstahl gibt es laut Polizeiauskunft nicht. „Wir behandeln solche Fälle immer zunächst als besonders schweren Fall“, erklärt Christian Wörner vom Reutlinger Polizeipräsidium. Ob sie dann auch als solche vor Gericht be- und verurteilt werden, sei dann Sache der Justiz.

Diesen Artikel teilen: