Balingen

35-Jähriger in U-Haft: Drogen im Darknet gekauft und an Jugendliche im Zollernalbkreis verkauft

17.07.2020

von Polizei und Staatsanwaltschaft

35-Jähriger in U-Haft: Drogen im Darknet gekauft und an Jugendliche im Zollernalbkreis verkauft

© Rike / Pixelio.de

Der Mann wurde festgenommen (Symbolfoto).

Ermittler haben am Donnerstag einen ihnen einschlägig bekannten 35-Jährigen festgenommen. Er steht unter dem dringenden Verdacht, verbotene Kräutermischungen im Darknet bestellt und zum Teil mit Marihuana gemischt gewinnbringend an Jugendliche im Zollernalbkreis verkauft zu haben.

Ermittler der Balinger Rauchgiftermittlungsgruppe haben am Donnerstag einen 35-Jährigen in dessen Wohnung festgenommen. Er steht laut einer Pressemitteilung unter dem dringenden Verdacht, fortgesetzt Drogen an Minderjährige abgegeben zu haben. Das teilen die Staatsanwaltschaft Hechingen und das Polizeipräsidium Reutlingen mit.

Schon im Februar Kräutermischungen beschlagnahmt

Der Mann, der den Ermittlern aus ähnlich gelagerten Fällen bereits bekannt war, sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Schon vor der nun erfolgten Festnahme liefen gegen ihn mehrere Ermittlungsverfahren, schreiben Polizei und Staatsanwaltschaft. Bereits im Februar waren in diesem Zusammenhang laut Polizei rund 500 Gramm unter das Gesetz über neue psychoaktive Substanzen (NpSG) fallende Kräutermischungen beschlagnahmt worden.

Verbotene Substanzen im Darknet gekauft und weiterverkauft

Nach derzeitigen Erkenntnissen soll der 35-Jährige die verbotenen Substanzen und Betäubungsmittel zumindest teilweise im Darknet bezogen und gewinnbringend an Jugendliche im Zollernalbkreis verkauft haben.

Teilweise habe er den Kräutermischungen offenbar Marihuana beigemischt. In mindestens drei Fällen waren in der Vergangenheit Jugendliche nach dem Konsum der Substanzen zusammengebrochen und daraufhin im Krankenhaus ambulant behandelt worden, schreibt die Polizei.

Mann verkaufte weiter an Jugendliche

Unbeeindruckt von den gegen ihn laufenden Ermittlungen, verkaufte der Mann auch nach Februar weiterhin Kräutermischungen an Jugendliche, heißt es weiter.

Eine Untersuchung der Inhaltsstoffe beim Landeskriminalamt ergab, dass schon die aktuell vom Beschuldigten verkauften Kräutermischungen selbst – auch ohne mutmaßlich hinzugemischtes Marihuana – unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Mindeststrafe ein Jahr bei Verurteilung

Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige stellt ein Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz dar, ist also eine Tat, für die das Gesetz im Mindestmaß ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Auch der Kauf ist strafbar, stellen Polizei und Staatsanwaltschaft klar.

Auf dieser Grundlage erwirkte die Staatsanwaltschaft Hechingen nicht nur neuerlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten, sondern auch einen Haftbefehl. Der Beschuldigte konnte am Donnerstag in seiner Wohnung festgenommen werden.

Mann sitzt in Untersuchungshaft

Die Polizei fand und beschlagnahmte nach eigenen Angaben Kräutermischungen in kleineren Mengen und Bargeld in Höhe von knapp 1000 Euro.

Der 35-Jährige wurde noch am selben Tag dem Haftrichter am Amtsgericht Hechingen vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete und den Haftbefehl in Vollzug setzte, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

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