Zollernalbkreis

330 Millionen: Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten eine weitere Unterstützung

09.07.2020

von IHK

330 Millionen: Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten eine weitere Unterstützung

© Pixabay

Die Gastronomie erhält weitere Zuschüsse.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe erhält im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Das Land rechnet mit einem Bedarf von 330 Millionen Euro.

Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind.

3000 + 2000 möglich

Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro zuzüglich 2000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet haben.

IHK prüft Antrag

Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt. Die Industrie- und Handelskammern im Land sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch.

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