27–Jähriger muss nach Diebstahl und Messerangriff in Sigmaringer LEA ins Gefängnis

Von Lisamarie Haas

Nach einem Streit soll der Angeklagte einem anderen Flüchtling mit einem Messer eine Verletzung im Gesicht zugefügt haben. Am Montag steht er deswegen vor Gericht. Erst streitet er die Tat ab — dann gesteht er doch.

27–Jähriger muss nach Diebstahl und Messerangriff in Sigmaringer LEA ins Gefängnis

Wegen einer Auseinandersetzung in der Sigmaringer Landeserstaufnahmestelle (LEA) stand ein Asylberwerber vor Gericht. (Symbolfoto)

Ein 27 Jahre alter Tunesier muss ins Gefängnis, weil er in Mengen auf Diebestour war und in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) einen Mitbewohner mit einem Messer verletzt hat. Laut dem Urteil des Sigmaringer Amtsgerichts vom Montag wird die Gefängnisstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Flüchtling habe keine gute Prognose, so die Richterin.

Parfüm im Wert von 500 Euro eingesteckt

Gemeinsam mit einem Algerier hatte er im Oktober 2022 in einem Supermarkt in Mengen Lebensmittel und in einem Drogeriemarkt fünf Parfümflaschen im Wert von insgesamt etwa 500 Euro gestohlen. Ende Oktober war er außerdem verwickelt in eine gewaltsame Auseinandersetzung in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Sigmaringen. Dabei verletzte er einen anderen Mann mit einem Messer im Gesicht und zog sich selbst eine Verletzung am Arm zu.

Damals meldete die Polizei eine „körperliche Auseinandersetzung“ in der LEA, die verbal begonnen habe. In der Folge soll der 27–Jährige ein Messer gezückt und einen 25–Jährigen damit verletzt haben. „Der Angreifer fügte sich hierbei selbst eine Schnittwunde zu. Beide wurden vom Rettungsdienst zur ärztlichen Versorgung in ein Klinikum gebracht“, lautete die Mitteilung der Polizei. Im Anschluss kam der 27–Jährige aufgrund seines psychischen Ausnahmezustands in einer Fachklinik unter. Inzwischen befindet er sich in Haft.

Mehrere Auseinandersetzungen mit Messern

Ein Mitarbeiter des Sicherheitspersonals der LEA sagte als Zeuge vor Gericht aus, es habe dort zu dieser Zeit mehrere Auseinandersetzungen mit Messern gegeben. Er sei bei dem besagten Vorfall an der Pforte der LEA gewesen, als der Angeklagte und seine Freunde stark alkoholisiert dort angekommen seien.

Beim Eintreten auf das Gelände werden laut des Zeugen alle Personen durchsucht. Während der Durchsuchung seien der Angeklagte und ein weiterer Mann aufeinander losgegangen. Zunächst sei es dem Sicherheitspersonal gelungen, die Gruppe aufzuteilen, doch später sei es vor einem anderen Gebäude erneut zu einer Schlägerei gekommen. Ein Messer habe er jedoch nicht gesehen und auch die Polizei habe auf dem Gelände kein Messer gefunden.

Strafreduzierung bei Geständnis

„Es war ein großes Durcheinander“, sagte der Angeklagte, dessen Aussage von einem Dolmetscher übersetzt wurde. Zunächst beteuerte er mehrfach, er habe kein Messer genutzt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und das Gericht verständigten sich dann aber darauf, das Strafmaß auf höchstens ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe zu beschränken, sollte der Angeklagte die Tat gestehen. Auf den Rat seines Verteidigers hin, nahm er das Angebot an.

Der Tunesier kam 2020 über Italien nach Paris, wo er mit seiner Frau und seinem Kind zwei Jahre lang gelebt habe, erzählt der Angeklagte. Wegen Streitigkeiten sei seine Frau mit dem Kind jedoch zurück nach Italien gegangen. Er sei daraufhin nach Deutschland gekommen.

Bewährung kommt nicht in Frage

Vom Amtsgericht Frankfurt wurde der Angeklagte im September 2022 bereits wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. „Auch das hat den Angeklagten nicht abgeschreckt, er hat danach genau so weitergemacht“, sagte die Staatsanwältin.

Dass er die Diebstähle und die Körperverletzung schlussendlich doch eingeräumt hatte, rechnete das Gericht dem Mann positiv an und verurteilte ihn zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe.

Eine Bewährung kam für die Richterin nicht in Frage. „Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist enorm“, sagte sie zu dem 27–Jährigen. „Ich sehe keine positive Prognose. Es ist die Frage, ob Sie überhaupt in Deutschland bleiben dürfen.“