156 Mal keine Maske: Polizei hat im Zollernalbkreis in Bus und Bahn kontrolliert

Von Polizei/Pascal Tonnemacher

Die Polizei hat wie angekündigt am Mittwoch den öffentlichen Personennahverkehr auf die Maskenpflicht hin überwacht. Das Ergebnis: 156 Mal mussten die Beamten auf die fehlende oder falsch sitzende Mund-Nasen-Bedeckung in Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Busbahnhöfen im Zollernalbkreis hinweisen.

156 Mal keine Maske: Polizei hat im Zollernalbkreis in Bus und Bahn kontrolliert

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt eine Maskenpflicht (Symbolfoto).

Im ganzen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen haben Beamte am Mittwoch in Bus und Bahn kontrolliert, ob die Maskenpflicht eingehalten wird.

Gemischte Bilanz für die Polizei

Am Nachmittag zieht die Polizei eine gemischte Bilanz: „Die Mehrheit der Fahrgäste kommt zwar verantwortungsbewusst der Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie an den Wartebereichen nach, dennoch trugen auch hunderte Personen keinen oder nur einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz“, heißt es im Pressebericht.

Für den Zollernalbkreis heißt das konkret: „156 Mal wurde die Maske nicht richtig oder gar nicht getragen“, sagt Polizeisprecher Martin Raff auf Nachfrage.

Die Beamten waren vor Ort an den Bahnhöfen und Busbahnhöfen in Albstadt, Balingen und Hechingen, fuhren aber auch in den Verkehrsmitteln mit, sagt Raff.

Nur in drei von fast 2000 Fällen droht Bußgeld

Im ganzen Präsidiumsbereich zählte die Polizei 1927 Fälle – doch nur in drei Fällen droht Uneinsichtigen das Bußgeld von bis zu 250 Euro.

Die Polizei sprach die entsprechenden Menschen in den meisten Fällen lediglich an und machte sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam.

Wie angekündigt sollten die Fahrgäste und die Bevölkerung nicht vorrangig bestraft werden, sondern die Maskenpflicht wieder ins Bewusstsein gerückt werden.

Wer seinen Mund-Nasen-Schutz vergessen hatte, konnte sich an den von der Polizei angeschafften kostenlosen Einmalmasken bedienen. Auf dieses Angebot griffen laut Polizei mehrere Fahrgäste dankbar zurück.

Maskenpflicht auch im Wartebereich

In den meisten Fällen sei das Verhalten auf die Unkenntnis, dass die Maskenpflicht auch im Freien an Bus- und Bahnsteigen gilt, oder auf Nachlässigkeit zurückzuführen, schreibt die Polizei. Die Beamten wollen deshalb auch künftig erneut kontrollieren.

Online-Atteste befreien nicht von Maskenpflicht

Die Polizei warnt darüber hinaus vor sogenannten Online-Attesten, die nicht von der Verpflichtung befreien würden, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Solche Blanko-Schriftstücke kursieren im Internet. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.