Sigmaringen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

24.11.2010

Ein 44-jähriger Mann hat sich im Internet auf ein unseriöses Stellenangebot eingelassen. Wie die Polizei mitteilt, muss er nun wegen Verdachts der Beihilfe zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.Das Job-Angebot einer Express-Firma aus West Midlands (England) klang verlockend: Der Mann sollte an ihn adressierte Pakete annehmen, mit seiner Ab...

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