Hechingen

Im Zweifel für den Angeklagten

04.03.2009

von Holger Much

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 19-jährige Arbeitslose, der sich in den letzten Monaten mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten hatte, im August vergangenen Jahres bei der Ebinger Karlsbrücke in leicht alkoholisiertem Zustand zwei Jugendliche angegangen hatte, dem Mädchen den Geldbeute weggenommen und ihn ihm, als er kein Geld fand, wieder vor die Füße geworfen hatte. Auch dass er ...

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