Hechingen

Das Urteil: "Schuldig"

05.05.2000

"Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte diese schreckliche Tat begangen hat." Mit diesen Worten begründete Richter Müller das Urteil "wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe". Nur einem Zufall sei es zu verdanken, dass der Mord aufgeklärt werden konnte. "Wäre die Leiche erst einpaar Monate später aufgetaucht, wäre der Plan des Täters aufgegangen. Der ,perfekte Mord' scheiterte am schn...

83% des Artikels sind noch verdeckt.

Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.
Diesen Artikel teilen: