Hechingen

Im Zweifel für den Angeklagten

03.05.2000

Die Verteidigung schloss gestern vor dem Hechinger Landgericht ihr Plädoyer im "Ammerseemord-Prozess" mit einem Antrag auf Freispruch. Der Angeklagte habe weder aus Mordlust noch aus Habgier gemordet, von einer "Indizienkette" könne nicht die Rede sein, ein Tatmotiv fehle, Kenntnisse über den Tatvorgang gehe es nicht. "Habgier" sei als Mordmerkmal schon deshalb zu verwerfen, weil es sich bei d...

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