Rosenfeld

Nach tödlichem Unfall in Rosenfeld: 87-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

22.02.2019

von Daniel Seeburger

Das Balinger Amtsgericht hat einen 87-Jährigen zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Der Autofahrer hatte den Unfall im August 2018 in Rosenfeld verursacht, bei dem eine Fußgängerin ums Leben kam.

Schauplatz des Unfalls war die Druckknopfampel beim Autohaus Holweger. Zwei Frauen gingen bei Grün über die Straße, als die zwei an der Ampel stehenden Autos von einem anderen Fahrzeug rechts überholt wurden.

Nach tödlichem Unfall in Rosenfeld: 87-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

© Daniel Seeburger

Die Ampelkreuzung ein halbes Jahr nach dem Unfall, bei dem eine Fußgängerin ums Leben kam.

Das Auto bog vor dem ersten Auto wieder ein und erfasste eine Fußgängerin. Sie wurde lebensgefährlich verletzt und verstarb einige Tage später.

Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft an den damals 86-jährigen aus einer Kreisgemeinde stammenden Fahrer lautete auf vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung.

Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine siebenmonatige Bewährungsstraße und eine Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Hausschuh könnte sich am Gaspedal verfangen haben

Der Verteidiger sprach von einem Unglücksfall. Einer der Hausschuhe, die der Mann beim Unfall trug, habe sich womöglich am Gaspedal verfangen.

Aber auch eine neurologische Ausfallerscheinung bei seinem Mandanten sei möglich gewesen. „Er war meiner Ansicht nach weggetreten“, sagte der Anwalt.

Richterin Gekeler sah es als erwiesen an, dass der damals 86-Jährige das Fahrzeug nicht rechtzeitig anhalten konnte. Er selbst habe keine Erinnerung mehr an den Unfall. „Das Opfer hat alles richtig gemacht und hatte keine Chance“, erklärte die Richterin.

Fahrer hatte acht Sekunden Zeit

Laut dem Sachverständigen hatte der Fahrer acht Sekunden Zeit, um zu reagieren. „Es gab ein pflichtwidriges Verhalten, dass diese Kausalkette in Gang gesetzt hatte“, sagte Richterin Gekeler.

Eine weitere Fehlentscheidung des Fahrers sah sie in der Tatsache, dass er links zurück auf die Straße und nicht nach rechts gelenkt hatte. Dort befand sich der Parkplatz des Autohauses.

Die Richterin sprach von einem Fahrfehler, von einer falschen Entscheidung, nicht aber von Rücksichtslosigkeit.

Richterin: Das war kein ganz schweres Fehlverhalten

Dieser Fall hebe sich von anderen Fällen von fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr ab: „Ein ganz schweres Fehlverhalten liegt nicht vor.“

Zugunsten des Angeklagten werde gewertet, dass er mehrmals darauf hingewiesen habe, dass es ihm leidtut und dass er seine Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben hat, so Gekeler.

In seiner langjährigen Fahrpraxis, der Angeklagte war unter anderem Busfahrer, habe es zudem keine Auffälligkeiten gegeben.

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